Verpflichtender Link auf Online-Streitbeilegungs-Plattform
Bei Verbrauchergeschäften, die online abgewickelt werden können, muss ein klickbarer Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform angeführt werden.
Bei Verbrauchergeschäften müssen alle Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen seit dem 09.01.2016 auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegungs (OS)-Plattform hinterlegen. Im Fokus dieser Vorschrift stehen zwar Online-Marktplätze und Webshops, aber auch Dienstleister wie Hotels, bei denen es zu einem Online-Vertragsschluss kommt, sind davon mutmaßlich erfasst.
Aktueller Status
Das ist Ihr aktueller Status
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!