Link auf Online-Streitbeilegungs-Plattform entfernen
Der Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform, der seit Jänner 2016 verpflichtend auf der Website anzuführen war, muss per 20. Juli 2025 entfernt werden, weil dann die Verordnung nicht mehr gültig ist.
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Seit dem 09.01.2016 mussten alle Online-Händler:innen von Waren und/oder Dienstleistungen bei Verbrauchergeschäften auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform hinterlegen. Im Fokus dieser Vorschrift standen zwar Online-Marktplätze und Webshops, aber auch Dienstleister:innen wie Hotels, bei denen es zu einem Online-Vertragsschluss kommt, waren davon erfasst.
Diese Streitbeilegungs-Plattform wurde mit 20. März 2025 eingestellt.
Der bis dahin verpflichtende Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform muss ab 20. Juli 2025 von den Websites entfernt werden.
Statt dessen wurden sogenannte Stellen zur alternativen Streitbeilegung eingerichtet (=AS-Stellen). In der Regel ist die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bzw. die Unterwerfung unter eine AS-Stelle aber freiwillig.
Stand: Juni 2025