
Hinweisgeber:innenschutzgesetz für Whistleblower
Whistleblower werden nun auch in Österreich besser geschützt. Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmer:innen haben bis 17.12.2023 eine interne Meldestelle einzurichten, ab 250 Mitarbeiter:innen bereits per 25.08.2023.
Geltungsbereich
In den Geltungsbereich des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes fallen das öffentliche Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit, die öffentliche Gesundheit, Datenschutz, Korruption oder der Missbrauch von EU-Fördergeldern.
Ziel des Gesetzes
Ziel ist es, Personen, die Informationen über rechtlich fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld wie Betrug, Korruption, Gesundheitsgefährdung oder Umweltgefährdung weitergeben, vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen zu schützen. So sind unter anderem etwa Kündigungen, Suspendierungen, Gehaltskürzungen und Disziplinarmaßnahmen explizit verboten. Auch die vorzeitige Auflösung geschäftlicher Verträge oder anderer Vereinbarungen mit Geschäftspartner:innen wie der Entzug von Genehmigungen ist untersagt.
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