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Gästeverzeichnisblatt

Gästeverzeichnisblatt

Alle Gäste von Beherbergungsbetrieben müssen binnen 24 Stunden mittels Gästeverzeichnisblatt registriert werden. Was bedeutet das? Was muss beachtet werden?

Neues Muster

  • Auf dem Gästeverzeichnisblatt müssen folgende Angaben zum Geschlecht möglich sein: männlich, weiblich, divers, inter, offen und „Sofern nicht zutreffend: keine Angabe“. Alte Papier-Vorlagen dürfen noch bis Ende Oktober 2024 verwendet werden.

Der Beherbergungsbetrieb muss die Gäste auf ihre Meldepflicht hinweisen. Longstay-Gäste, die länger als 2 Monate bleiben, müssen sich zusätzlich mittels Meldezettel-Formular bei der Meldebehörde anmelden.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Aktueller Status

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