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e-card seit 2020 mit Foto
Rechtsinfo

e-card seit 2020 mit Foto

Seit 01. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden. Nach Protesten seitens der Tourismusbranche wurden zusätzliche Registrierungsstellen für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft eingerichtet.

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Woher kommt das Foto auf der e-card?

Nahezu alle in Österreich Versicherten haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, ein für die e-card registriertes Foto, eine ID Austria, einen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters (z.B. Aufenthaltstitel). Diese Fotos sind in Registern gespeichert und werden automatisch für die e-card zur Verfügung gestellt.

Diese Versicherten müssen daher nichts tun und bekommen ihre neue e-card, bevor die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der aktuellen e-card abläuft.

Ausnahmeregelungen zum Foto auf der e-card

Folgende Gruppen sind von der Fotopflicht ausgenommen:

  • Personen unter 14 Jahren
  • Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card 70 Jahre alt werden  
  • Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind

Für Personen ab 70 Jahren und Personen in den genannten Pflegestufen gilt: Die e-card kommt mit Foto, wenn bei einer Behörde eines verfügbar ist. Ist das nicht der Fall, wird die e-card ohne Foto ausgestellt. Die Betroffenen müssen kein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen.

Mit dem Foto-Sofort-Check kann überprüft werden, ob aktuell ein Foto für die e-card vorhanden ist. Wenn nicht, finden Sie die nächstgelegene Foto-Registrierungsstelle ebenfalls auf der Website.

Was gilt für Personen, die erstmals in Österreich versichert sind?

  • Versicherte, von welchen kein Foto vorhanden ist und für die keine Ausnahme zutrifft, müssen ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht, persönlich zur zuständigen Foto-Registrierungsstelle bringen (Achtung: geht meist nur nach Terminvereinbarung!).
  • Falls sie noch eine alte e-card ohne Foto haben, ist diese mitzubringen.
  • Bei Erstanmeldungen ist neben einem Reisedokument im Original (Reisepass, Personalauseweis) sowie
  • die österreichische Sozialversicherungsnummer mitzubringen - die finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der Web-Applikation WEBEKU. Mit dieser Sozialversicherungsnummer kann dann die Fotoregistrierung erfolgen und die e-card wird automatisch ausgestellt, sobald ein Foto vorliegt.

Wichtig: Mit der Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis können Versicherte in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn sie noch keine e-card haben!

Nach heftiger Kritik seitens der Branche wurden zusätzliche Registrierungsstellen für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft eingerichtet. 

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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