
e-card seit 2020 mit Foto
Seit 01. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden. Nach Protesten seitens der Tourismusbranche wurden zusätzliche Registrierungsstellen für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft eingerichtet.
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Woher kommt das Foto auf der e-card?
Nahezu alle in Österreich Versicherten haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, ein für die e-card registriertes Foto, eine ID Austria, einen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters (z.B. Aufenthaltstitel). Diese Fotos sind in Registern gespeichert und werden automatisch für die e-card zur Verfügung gestellt.
Diese Versicherten müssen daher nichts tun und bekommen ihre neue e-card, bevor die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der aktuellen e-card abläuft.
Ausnahmeregelungen zum Foto auf der e-card
Folgende Gruppen sind von der Fotopflicht ausgenommen:
- Personen unter 14 Jahren
- Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card 70 Jahre alt werden
- Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind
Für Personen ab 70 Jahren und Personen in den genannten Pflegestufen gilt: Die e-card kommt mit Foto, wenn bei einer Behörde eines verfügbar ist. Ist das nicht der Fall, wird die e-card ohne Foto ausgestellt. Die Betroffenen müssen kein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen.
Mit dem Foto-Sofort-Check kann überprüft werden, ob aktuell ein Foto für die e-card vorhanden ist. Wenn nicht, finden Sie die nächstgelegene Foto-Registrierungsstelle ebenfalls auf der Website.
Was gilt für Personen, die erstmals in Österreich versichert sind?
- Versicherte, von welchen kein Foto vorhanden ist und für die keine Ausnahme zutrifft, müssen ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht, persönlich zur zuständigen Foto-Registrierungsstelle bringen (Achtung: geht meist nur nach Terminvereinbarung!).
- Falls sie noch eine alte e-card ohne Foto haben, ist diese mitzubringen.
- Bei Erstanmeldungen ist neben einem Reisedokument im Original (Reisepass, Personalauseweis) sowie
- die österreichische Sozialversicherungsnummer mitzubringen - die finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der Web-Applikation WEBEKU. Mit dieser Sozialversicherungsnummer kann dann die Fotoregistrierung erfolgen und die e-card wird automatisch ausgestellt, sobald ein Foto vorliegt.
Wichtig: Mit der Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis können Versicherte in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn sie noch keine e-card haben!
Nach heftiger Kritik seitens der Branche wurden zusätzliche Registrierungsstellen für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft eingerichtet.