Saisonierskontigent und Stammsaisoniers
Das Saisonierskontingent wurde für 2024 quasi unverändert gelassen. Stammsaisoniers können seit 2022 laufend registriert und dann künftig außerhalb des Kontingentes beschäftigt werden. Bitte machen Sie in Frage kommende Personen auf diese Möglichkeit aufmerksam!
Die Saisonbewilligung ist eine befristete Beschäftigungsbewilligung, die aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit für bestimmte Beschäftigungsbereiche (Land- und Forstwirtschaft, Tourismus) erteilt werden darf. Es handelt sich um Wirtschaftszweige, für die nicht genügend Arbeitskräfte aus dem Inland zur Verfügung stehen.
Die Bundesländer-Kontingente 2024
Für den Tourismus steht gemäß Saisonkontingentverordnung für 2024 ein Kontingent von 4.295 ausländischen Arbeitskräften für die befristete Beschäftigung bereit und wird auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
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