
Brandschutzregelungen für Beherbergungsbetriebe
Brandschutzregelungen für Beherbergungsbetrieben führen zu vielfältigen Rechtsvorschriften. Hauptaugenmerk liegt natürlich auf der Brandverhütung, aber auch beim baulichen Brandschutz und den Maßnahmen der Ersten Löschhilfe.
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Brandschutz ist in vielen Gesetzen und Normen geregelt
Die Thematik des Brandschutzes ist in unterschiedlichen Rechtsquellen sowie ergänzend in diversen Richtlinien und Ö-Normen sowie EU-Normen geregelt. Brandschutz wird grundsätzlich in bauliche Maßnahmen (zB Maßnahmen zur Verhütung von Brandschäden, Erleichterung der Personenrettung), in planerische Maßnahmen (Bildung von Brandabschnitten, Fluchtwege, Notausgänge), in organisatorische Maßnahmen, die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten sind und technische Maßnahmen wie zB Alarmierungsanlagen, Rauchmelder, Sprinkleranlagen etc unterteilt.
Diese allgemein verbindlichen Rechtsgrundlagen werden durch Richtlinien wie jene des Österreichischen Bauinstitutes, den OIB oder den Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) ergänzt. Diese Richtlinien stellen, ebenso wie die von Normungsinstituten, zB von Austrian Standards, herausgegebenen Normen den Stand der Technik dar.
Da weite Teile des Brandschutzes aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zwingend vorgeschrieben sind, erhalten die angesprochenen Richtlinien eine Art von Verbindlichkeit, da sie in einem Schadensfall immer als relevante Grundlagen, die den Stand der Technik wiedergeben, angesehen werden – weshalb die Einhaltung als sinnvoll erachtet werden kann. Selbstverständlich ist es allerdings auch zulässig, definierte Schutzziele auch mit alternativen Methoden zu erreichen – in diesem Fall sind allerdings der Wirkungsgrad sowie die Mittel detailliert zu beschreiben.
Verbindliche Grundlagen - Rechtsquellen
Bei Rechtsquellen handelt es sich um allgemein verbindliche Gesetze auf unterschiedlichen Ebenen, wie
- europäische Gesetzgebung,
- Bundesgesetze oder Landesgesetze,
- Verordnungen,
- sowie den als individuelle Rechtsquelle zu verstehenden Bescheid, der als Rechtsgrundlage für bestehende Betriebe sowie bei Umbauten, Zubauten oder Neubauten gilt.
Wichtig: Brandschutzmaßnahmen sind unter anderem Ländersache - bitte besprechen Sie mit Brandschutzexperten Ihres Bundeslandes die für Ihren Betrieb notwendigen Maßnahmen.
Brandschutz umfasst in Beherbergungsbetrieben viele Aspekte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Einteilung der Beherbergungsbetriebe aus rechtlicher Sicht
- Anforderungen an Brandabschnitte - innen und außen
- Anforderungen an Fluchtwege
- Brandschutzkonzepte für Beherbergungsbetriebe
- Betriebliche Brandschutzmaßnahmen in Beherbergungsbetrieben
- Brandverhütungsmaßnahmen
Um immer auf dem neuesten Stand sein zu können, empfehlen wir Ihnen dieses Nachschlagewerk der Firma WEKA Business Solutions GmbH, welches sich mit genau diesen Punkten auseinandersetzt: