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Aktiv-Pension
Rechtsinfo

Aktiv-Pension

Personen, die den Pensionsantritt aufschieben oder zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, zahlen voraussichtlich ab 2027 bis zu einem Freibetrag von 15.000 Euro/Jahr keine Steuern und der Dienstnehmerbeitrag zur Pension entfällt. Voraussetzung sind derzeit 40 Versicherungsjahre bei Männern und 34 bei Frauen. Die ÖHV informiert über erste Eckpunkte - Gesetz gibt es noch keines.

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Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 15. April 2026 mit der Aktiv-Pension ein Gesamtpaket beschlossen, um Anreize dafür zu schaffen, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten, das heißt, entweder den Pensionsantritt aufzuschieben oder zusätzlich zur Alterspension weiterzuarbeiten. 

Bereits jetzt arbeiten in Österreich rund 150.000 Menschen nach dem Pensionsantritt. Mit dem gegenständlichen Paket soll dieser Anteil angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft gezielt erhöht und vorhandene Arbeitskräftepotenziale und Erfahrung länger im Erwerbsleben gehalten werden.

Worum geht es bei der Aktiv-Pension?

Aktuell gibt es noch kein Gesetz zur Aktiv-Pension. Folgende Eckpunkte wurden bisher bekannt gegeben:

  • Personen, die den Pensionsantritt aufschieben oder zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, sollen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entlastet werden.
  • Der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung soll vollständig entfallen. Er wird aus den Steuermitteln geleistet, der Dienstgeberbeitrag bleibt wie bisher aufrecht. Das bedeutet, dass 10,25 % mehr vom Brutto direkt in den Geldbörsen der Mitarbeitenden ankommen. Die Möglichkeit der Höherversicherung entfällt.
  • Zusätzlich wird ein steuerlicher Freibetrag für aktive, selbständige und unselbständige Einkünfte von 15.000 Euro/Jahr eingeführt, wenn Männer 40 Versicherungsjahre (480 Monate) und Frauen 34 Jahre (408 Monate) nachweisen können (wird für Frauen ab 2028 jährlich um 12 Monate erhöht).
  • Unternehmen, die im Branchen- und Bundesländer-Vergleich einen geringen Anteil an Mitarbeiter:innen zwischen 60 und 64 beschäftigen, erhalten jährlich "zielgerichtete Informationen". Darin wird auf spezifische Beratungs- und Förderangebote des AMS für diese Altersgruppe hingewiesen. 
  • Zudem wird ein Transformationsfonds geschaffen, um Arbeitslose und Arbeitnehmer:innen bei der Bewältigung der durch Digitalisierung und KI bedingten Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. 
  • Für das Gesamtpaket werden 2027 um die 470 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Evaluierung ist für 2030 geplant. 

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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