Was gilt bereits?
Wir haben - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - versucht, für die Branche relevante Neuerungen zusammenzutragen, möchten aber auch Bereiche ansprechen, die nicht angepasst werden bzw. sich bereits geändert haben.
Geringfügigkeitsgrenze
Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025 - das sind monatlich 551,10 Euro. Achtung: Mit der nächsten KV-Erhöhung ist evtl. das Stunden-Ausmaß anzupassen!
Saisonierskontingent
Das Saisonierskontingent wurde bereits per 01.12.2025 auf 5.500 Plätze aufgestockt und ein West-Balkan-Kontingent mit weiteren 2.500 Plätzen eingerichtet. Wenn zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 mindestens 75 % der verfügbaren Plätze genutzt werden, verlängert sich die Verordnung automatisch um ein weiteres Jahr.
Förderungen E-Mobilität
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) fördert Maßnahmen zur Dekarbonisierung des heimischen Verkehrs, darunter auch E-Ladeinfrastruktur oder Radabstellanlagen. Solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2026.
Was kommt auf Bundesebene?
Entgelttransparenz
Bis spätestens 07. Juni 2026 muss die EU-Lohntransparenzrichtlinie im österreichischen Recht umgesetzt sein und soll das Lohngefälle zwischen Männer und Frauen reduzieren bzw. gewährleisten, dass gleichwertige Arbeit vergleichbar entlohnt wird. Es gibt derzeit noch keinen Gesetzesentwurf in Österreich.
Was kommt in den Bundesländern?
Wien
Ab 01. Juli 2026 steigt die Ortstaxe auf 5 %, ab 01. Juli 2027 auf 8 %. Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoentgelt für Nächtigung (ohne USt.) exklusive Frühstück. Die Internationalisierungspauschale von 11 % entfällt.
Niederösterreich
Ab 01. Jänner 2026 steigt die Ortstaxe um 10 Cent. Die Abgabenhöhe beträgt somit in einer Kurortgemeinde 3,00 Euro und in allen anderen Gemeinden 2,60 Euro pro Gast und Nacht.
Burgenland
Ab 01. Februar 2026 steigt die Ortstaxe von 2,50 Euro auf 4,50 Euro pro Gast und Nacht. Außerdem werden die regionalen Strukturen verändert: Die Tourismusverbände Nordburgenland, Mittelburgenland-Rosalia und Südburgenland werden künftig in die Burgenland Tourismus GmbH eingegliedert.
Steiermark
Eine Erhöhung der Nächtigungsabgabe um mehr als 10 % ist laut StNAG §10 Abs. 4 für Dezember 2026 zu erwarten.
Kärnten
Ab 01. November 2026 gilt in Kärnten eine neue landesweite Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro - diese beinhaltet einen Mobilitätsbeitrag von 0,90 Euro. Die geplante Strukturreform, die 125 Einheiten auf 9 mehrgemeindige Tourismusverbände zusammenführt, ist für Anfang 2027 geplant.
Was ist noch offen?
- Freibetrag für Zuverdienst in Pension
Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt hätte eine Flat Tax in Höhe von 25 % auf Zuverdienste von Pensionistinnen und Pensionisten mit Jänner 2026 kommen sollen. Stattdessen gibt es ab 2027 einen steuerfreien Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Dieser gilt für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter. Zusätzlich streicht die Regierung für Erwerbstätige - Arbeitnehmer:innen und Selbstständige - im Regelpensionsalter die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Pension sind, ist unerheblich. - Gewinnfreibetrag
Kommt eine Anhebung des GFB von 33.000 auf 50.000 Euro?
Stand: Dezember 2025