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Was bringt 2026?
Rechtsinfo

Was bringt 2026?

Von Änderungen beim Trinkgeld über die Besteuerung von Überstunden bis zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit oder Pension: Was kommt 2026 auf die Branche zu? Auch wenn noch nicht alles fixiert ist, haben wir mal einen Ausblick gewagt...

Lesezeit: 

Was gilt bereits?

Wir haben - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - versucht, für die Branche relevante Neuerungen zusammenzutragen, möchten aber auch Bereiche ansprechen, die nicht angepasst werden bzw. sich bereits geändert haben.

Geringfügigkeitsgrenze

Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025 - das sind monatlich 551,10 Euro. Achtung: Mit der nächsten KV-Erhöhung ist evtl. das Stunden-Ausmaß anzupassen!

Saisonierskontingent

Das Saisonierskontingent wurde bereits per 01.12.2025 auf 5.500 Plätze aufgestockt und ein West-Balkan-Kontingent mit weiteren 2.500 Plätzen eingerichtet. Wenn zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 mindestens 75 % der verfügbaren Plätze genutzt werden, verlängert sich die Verordnung automatisch um ein weiteres Jahr.

Förderungen E-Mobilität

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) fördert Maßnahmen zur Dekarbonisierung des heimischen Verkehrs, darunter auch E-Ladeinfrastruktur oder Radabstellanlagen. Solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2026.

Was kommt auf Bundesebene?

Trinkgeld

Trinkgeldpauschalen sind ab 01.01. 2026 bundesweit einheitlich 65 Euro mit Inkasso und 45 Euro ohne Inkasso. Eine konkrete Trinkgeldverordnung ist noch nicht bekannt.

Steuerbegünstigte Überstundenzuschläge

Ab 2026 werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert (statt bisher 18 Stunden und max. 200 Euro).

Feiertagsarbeitsentgelt

Das Feiertagsarbeitsentgelt soll wieder steuerfrei werden! Die Regelung soll im Jänner 2026 rückwirkend beschlossen werden.

Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Ab Jänner 2026 wird es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen.

Teilpension

Ab 01.01.2026 können Beschäftigte ihre Pension antreten, einen Teil ihrer Pension beziehen und gleichzeitig unter Reduktion ihrer Arbeitszeit weiterarbeiten. 

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Eine Beantragung ist voraussichtlich ab 08.06.2026 möglich. Die Beihilfe ist jährlich mit 150 Mio. Euro begrenzt.

Entgelttransparenz

Bis spätestens 07. Juni 2026 muss die EU-Lohntransparenzrichtlinie im österreichischen Recht umgesetzt sein und soll das Lohngefälle zwischen Männer und Frauen reduzieren bzw. gewährleisten, dass gleichwertige Arbeit vergleichbar entlohnt wird. Es gibt derzeit noch keinen Gesetzesentwurf in Österreich.

Greenwashing-Verbot

Die Empowering Consumers -Richtlinie ist spätestens mit 27.09.2026 verbindlich anzuwenden und verbietet nicht fundierte oder irreführende Angaben zu Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten. Die Umsetzung im nationalen Recht fehlt noch…

Kollektivvertrag

Mit Start der Sommersaison am 01. Mai 2026 gelten neue KV-Entgelte. Lohn- und Gehaltstabellen werden aber meist relativ kurzfristig veröffentlicht.

Änderung Belegerteilungspflicht

Ab 01. Oktober 2026 gilt die Belegerteilungspflicht bei digitaler Anzeige z.B. per QR-Code oder Link als erfüllt.

Anpassungen ÖHV-Mitgliedsbeitrag

Die jährlichen ÖHV-Mitgliedsbeiträge werden an die Inflation angepasst und Betriebe bis zu 25 Betten zahlen 2026 nur 310 Euro/Jahr - also weniger als 1 Euro pro Tag!

Was kommt in den Bundesländern?

Wien

Ab 01. Juli 2026 steigt die Ortstaxe auf 5 %, ab 01. Juli 2027 auf 8 %. Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoentgelt für Nächtigung (ohne USt.) exklusive Frühstück. Die Internationalisierungspauschale von 11 % entfällt. 

Niederösterreich

Ab 01. Jänner 2026 steigt die Ortstaxe um 10 Cent. Die Abgabenhöhe beträgt somit in einer Kurortgemeinde 3,00 Euro und in allen anderen Gemeinden 2,60 Euro pro Gast und Nacht.

Burgenland

Ab 01. Februar 2026 steigt die Ortstaxe von 2,50 Euro auf 4,50 Euro pro Gast und Nacht. Außerdem werden die regionalen Strukturen verändert: Die Tourismusverbände Nordburgenland, Mittelburgenland-Rosalia und Südburgenland werden künftig in die Burgenland Tourismus GmbH eingegliedert.

Steiermark

Eine Erhöhung der Nächtigungsabgabe um mehr als 10 % ist laut StNAG §10 Abs. 4 für Dezember 2026 zu erwarten.

Kärnten

Ab 01. November 2026 gilt in Kärnten eine neue landesweite Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro - diese beinhaltet einen Mobilitätsbeitrag von 0,90 Euro. Die geplante Strukturreform, die 125 Einheiten auf 9 mehrgemeindige Tourismusverbände zusammenführt, ist für Anfang 2027 geplant.

 

Was ist noch offen?

  • Freibetrag für Zuverdienst in Pension
    Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt hätte eine Flat Tax in Höhe von 25 % auf Zuverdienste von Pensionistinnen und Pensionisten mit Jänner 2026 kommen sollen. Stattdessen gibt es ab 2027 einen steuerfreien Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Dieser gilt für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter. Zusätzlich streicht die Regierung für Erwerbstätige - Arbeitnehmer:innen und Selbstständige - im Regelpensionsalter die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Pension sind, ist unerheblich. 
  • Gewinnfreibetrag
    Kommt eine Anhebung des GFB  von 33.000 auf 50.000 Euro?

Stand: Dezember 2025

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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