Zum Inhalt
Was bringt 2026?
Rechtsinfo

Was bringt 2026?

Von Änderungen beim Trinkgeld über die Besteuerung von Überstunden bis zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit oder Pension: Was kommt 2026 auf die Branche zu? Auch wenn noch nicht alles fixiert ist, haben wir mal einen Ausblick gewagt...

Lesezeit: 

Was gilt bereits?

Wir haben - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - versucht, für die Branche relevante Neuerungen zusammenzutragen, möchten aber auch Bereiche ansprechen, die nicht angepasst werden bzw. sich bereits geändert haben.

Geringfügigkeitsgrenze

Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025 - das sind monatlich 551,10 Euro.

Saisonierskontingent

Das Saisonierskontingent wurde bereits per 01.12.2025 auf 5.500 Plätze aufgestockt und ein West-Balkan-Kontingent mit weiteren 2.500 Plätzen eingerichtet. Wenn zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 mindestens 75 % der verfügbaren Plätze genutzt werden, verlängert sich die Verordnung automatisch um ein weiteres Jahr.

Förderungen E-Mobilität

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) fördert Maßnahmen zur Dekarbonisierung des heimischen Verkehrs, darunter auch E-Ladeinfrastruktur oder Radabstellanlagen. Solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2026.

Was kommt auf Bundesebene?

Trinkgeld

Trinkgeldpauschalen sind ab 01.01. 2026 bundesweit einheitlich 65 Euro mit Inkasso und 45 Euro ohne Inkasso. Eine konkrete Trinkgeldverordnung ist noch nicht bekannt.

Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Ab Jänner 2026 wird es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen.

Teilpension

Ab 01.01.2026 können Beschäftigte ihre Pension antreten, einen Teil ihrer Pension beziehen und gleichzeitig unter Reduktion ihrer Arbeitszeit weiterarbeiten. 

Greenwashing-Verbot

Die Empowering Consumers -Richtlinie ist spätestens mit 27.09.2026 verbindlich anzuwenden und verbietet nicht fundierte oder irreführende Angaben zu Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten. Die Umsetzung im nationalen Recht fehlt noch…

Kollektivvertrag

Mit Start der Sommersaison am 01. Mai 2026 gelten neue KV-Entgelte. Lohn- und Gehaltstabellen werden aber meist relativ kurzfristig veröffentlicht.

Anpassungen ÖHV-Mitgliedsbeitrag

Die jährlichen ÖHV-Mitgliedsbeiträge werden an die Inflation angepasst und Betriebe bis zu 25 Betten zahlen 2026 nur 310 Euro/Jahr - also weniger als 1 Euro pro Tag!

Was kommt in den Bundesländern?

  • Wien

Ab 01. Juli 2026 steigt die Ortstaxe auf 5 %, ab 01. Juli 2027 auf 8 %. Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoentgelt für Nächtigung (ohne USt.) exklusive Frühstück. Die Internationalisierungspauschale von 11 % entfällt. 

  • Niederösterreich

Ab 01. Jänner 2026 steigt die Ortstaxe um 10 Cent. Die Abgabenhöhe beträgt somit in einer Kurortgemeinde 3,00 Euro und in allen anderen Gemeinden 2,60 Euro pro Gast und Nacht.

  • Burgenland

Ab 01. Februar 2026 steigt die Ortstaxe von 2,50 Euro auf 4,50 Euro pro Gast und Nacht. Außerdem werden die regionalen Strukturen verändert: Die Tourismusverbände Nordburgenland, Mittelburgenland-Rosalia und Südburgenland werden künftig in die Burgenland Tourismus GmbH eingegliedert.

  • Steiermark

Eine Erhöhung der Nächtigungsabgabe um mehr als 10 % ist laut StNAG §10 Abs. 4 für Dezember 2026 zu erwarten.

  • Kärnten

Ab 01. November 2026 gilt in Kärnten eine neue landesweite Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro - diese beinhaltet einen Mobilitätsbeitrag von 0,90 Euro. Die geplante Strukturreform, die 125 Einheiten auf 9 mehrgemeindige Tourismusverbände zusammenführt, ist für Anfang 2027 geplant.

 

Was ist noch offen?

  • Wegfall Belegerteilungspflicht unter 35 Euro
    Wurde im sogenannten Mittelstandspaket von BM Hattmannsdorfer angekündigt.
  • Flat Tax für Zuverdienst in Pension
    Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt soll die Flat Tax in Höhe von 25 % auf Zuverdienste von Pensionistinnen und Pensionisten mit Jänner 2026 kommen.
  • Steuerbegünstigte Überstundenzuschläge
    Für 2025 gilt noch die Sonderregelung, die bis zu 18 steuerfreie Überstunden pro Monat (mit einem Höchstbetrag von 200 Euro) ermöglicht. Mit 31. Dezember 2025 endet diese Sonderregelung automatisch. Wird die Regelung verlängert oder treten wieder die alten Bestimmungen in Kraft, nach denen nur 10 Überstundenzuschläge zu 50 % steuerfrei sind (maximal 120 Euro monatlich)?
  • Gewinnfreibetrag
    Kommt eine Anhebung des GFB  von 33.000 auf 50.000 Euro?

Stand: November 2025

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.