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Google Consent Mode - Was Sie als Werbetreibende:r wissen sollten und was für Sie jetzt wichtig ist!
Digitalisierung

Google Consent Mode - Was Sie als Werbetreibende:r wissen sollten und was für Sie jetzt wichtig ist!

Es ist mal wieder soweit, Google führt eine bedeutende Änderung durch: Consent Mode v2. Und der Grund für diese Änderung ist wie so oft die EU. Patricia Gugg von NCM.at erklärt, was das bedeutet.

Lesezeit: 

Der Consent Mode v2 ist eine Reaktion auf die EU-Anforderungen des Digital Markets Act (DMA), die darauf abzielt, die Datenschutzeinstellungen für die Web-Endverbraucher, also die Website-User zu stärken. Dabei handelt es sich um eine konkrete Erweiterung des bisherigen Einwilligungsmodus, der die Interaktion zwischen den Usern und externen (Google-) Diensten, wie Google Ads und Google Analytics, regelt. Dieser Einwilligungsmodus, der auf Websites über Cookiebars, -Banner oder -Popups steuerbar ist, ermöglicht es den Usern, die verschiedenen Arten der Datenverarbeitung und -speicherung zu erfassen und zu steuern. Gleichzeitig ermöglicht der Einwilligungsmodus es den Website-Betreibern, die User selbst zu verfolgen und zu analysieren, was maßgeblich für die Definition und Umsetzung etwaiger Marketingstrategien ist.

 

Aber was ist neu beim Consent Mode v2?

Bisher war der Consent Mode für Werbetreibende freiwillig, mit den neuen DMA-Vorschriften wird der Consent Mode v2 allerdings verpflichtend. Durch die Integration neuer Parameter verspricht Google in Zukunft einen datenschutzkonformeren Umgang mit den User-Daten.

 

Basic Mode vs. Advanced Mode

Der Google Consent Mode v2 unterscheidet zwischen dem Consent Mode v2 Basic (Einfacher Einwilligungsmodus) und dem Consent Mode v2 Advanced (Erweiterter Einwilligungsmodus). 

  • Consent Mode v2
    Basic Consent Mode v2 Basic bezeichnet den einfachen Einwilligungsmodus. Hierbei werden die Google Tags so lange blockiert und nicht nachgeladen, bis der User explizit seine Zustimmung („ich akzeptiere") erteilt. Verweigert der User seine Zustimmung, bleibt das Tracking deaktiviert und die Daten werden nicht an Google gesendet. Die dadurch verloren gegangenen Conversion-Daten werden von Google dann, mithilfe von KI und maschinellem Lernen, künstlich modelliert und berechnet.

  • Consent Mode v2 Advanced
    Consent Mode v2 Advanced bezeichnet den erweiterten Einwilligungsmodus. Hierbei werden die Google Tags bereits vor einer expliziten Zustimmung des Users geladen. Und auch bei einer Zustimmungsverweigerung werden die Tags ausgelöst und an Google gesendet – das aber durch anonymisierte Pings und ohne, dass Cookies gesetzt werden. Dadurch hat Google einen uneingeschränkten Eingriff auf alle Echt-Daten, ohne sie den echten Usern zuordnen zu können.

 

Welchen Modus brauchen Sie für Ihre Website?
 

  • Consent Mode v2 Basic:
    Die Nutzung des einfachen Einwilligungsmodus ist dann erforderlich, wenn Google Analytics, Google Ads und/oder Display-Tools genutzt werden.
  • Consent Mode v2 Advanced:
    Die Nutzung des erweiterten Einwilligungsmodus ist in jedem Fall freiwillig und empfiehlt sich erst, wenn mindestens 1.000 Cookie-Zustimmungen und 1.000 Cookie-Ablehnungen vorliegen. Werden diese Zahlen nicht erreicht, wird mit dem erweiterten Einwilligungsmodus die Dateninfrastruktur von Google genutzt, ohne dass ein direkter Vorteil daraus gezogen werden kann.
  • Keine Consent Mode v2:
    Wenn auf der Website keine Google-Werbetools verwendet werden, ist der Consent Mode nicht relevant. Dann können die bisherigen Einstellungen im Google Tag Manager beibehalten und wie bisher getrackt werden und das Update ist nicht relevant.

 

Was passiert, wenn Sie Consent Mode v2 nicht verwenden?

Die Nichtnutzung oder falsche Implementierung von Consent Mode v2 kann – wie immer bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten - erhebliche Konsequenzen haben:

  1. Verstoß gegen EU-Regulierungen: Der Consent Mode v2 wurde eingeführt, um den Anforderungen des Digital Markets Act der EU zu entsprechen. Eine Nichtanwendung kann daher als Verstoß gegen diese Vorschriften angesehen werden, was rechtliche Konsequenzen, wie Bußgeldern und Sanktionen, nach sich ziehen kann.
  2. Risiko von Google Ads Konto-Sperrungen: Da Google die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sehr ernst nimmt, kann eine Nicht-Implementierung von Consent Mode v2, zur Deaktivierung oder Sperrung der Google Ads Konten führen. Das schränkt das Schalten von bezahlter Online-Werbung zur Erreichung der Zielgruppe, erheblich ein.
  3. Verlust von wertvollen Daten: Effektive Google Ads und Auswertungen durch Google basieren stark auf der Qualität und Quantität der gesammelten Daten der User. Ohne den Consent Mode v2 ist es schwieriger, ausreichend viele User-Zustimmungen zu erhalten, was im Endeffekt zu einem erheblichen Verlust an Analyse- und Werbedaten führen kann. Dieser Datenverlust kann die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Online -Marketingkampagnen zu optimieren und zu personalisieren, erheblich einschränken.
  4. Einbußen bei der Kampagneneffektivität: Zielgerichtete und personalisierte Werbekampagnen stehen in direktem Zusammenhang mit den Daten der Website-User. Diese Daten fehlen aber ohne die detaillierten Einwilligungen, die durch Consent Mode v2 ermöglicht werden, was die Kampagneneffektivität stark beeinträchtigt. Besonders stark eingeschränkt werden dadurch Maßnahmen, wie das Remarketing, gezielte Zielgruppen-Ansprachen und personalisierte Werbung.
  5. Beeinträchtigung der Nutzererfahrung: Consent Mode v2 ermöglicht eine differenziertere und benutzerfreundlichere Einwilligungsabfrage persönlicher Präferenzen der User. Diese können dazu beitragen, das Vertrauen der User zu gewinnen, was sich positiv auf die Markenwahrnehmung auswirken kann. Ohne den Consent Mode v2 hingegen steigt das Level an Skepsis, was sich wiederum negativ auf die Markenwahrnehmung und das Userverhalten auswirken kann.

Die Einführung von Consent Mode v2 ist eine wichtige Anpassung für all jene, die Google-Dienste (Google Analytics, Google Ads-Conversion-Tracking & Remarketing, Google Floodlight und Google Conversion-Linker) in ihre Websites integrieren wollen oder dies bereits haben. Entscheidend ist dabei die Beachtung und korrekte Implementierung des Consent Mode v2, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, die Effektivität von Online-Marketingstrategien zu erhalten und eine positive Nutzererfahrung zu gewährleisten.

 

Und jetzt?

Das Thema Google Consent Mode und seine Implementierung ist zweifelsohne komplex und facettenreich. Angesichts der Vielzahl an technischen Details, rechtlichen Anforderungen und spezifischen Einsatzmöglichkeiten kann es für Sie als Werbetreibende:r schnell zu einer großen Herausforderung werden, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam, sich an die eigene Agentur oder eine/n Online-(DSGVO)Experten:in Ihrer Wahl zu wenden.

Diese Ansprechpartner:innen und Fachleute können eine detaillierte Analyse Ihrer spezifischen Situation vornehmen und Ihnen präzise Auskunft geben, ob und in welchem Umfang der Google Consent Mode für Ihre Website erforderlich ist. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie sowohl den rechtlichen Vorgaben gerecht werden als auch Ihre Online-Marketingziele effektiv verfolgen können, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen.



Kontakt

Patricia Gugg ist SEO- & Online Marketing-Expertin, Kundenverantwortung & Projektleitung bei NCM.at - der Digitalagentur für wirklich erfolgreiche Tourismuswebsites.



Weiterbildungstipp: ÖHV-Lehrgang Online Marketing, ab 23.04.2024

Im Lehrgang erhalten Sie das nötige Know-how und Strategien, um Ihr Hotel online im richtigen Licht strahlen zu lassen. Themen wie Google Analytics, Google Ads, Suchmaschinenoptimierung, Webseitenoptimierung, Social Media Marketing sind großes Thema und Schulungsinhalt.

Der Lehrgang richtet sich an Eigentümer/innen, Unternehmer/innen, Direktoren/innen, Geschäftsführer/innen, Abteilungsleiter/innen, Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Sales & Marketing bzw. Interessenten/innen, die auf dem Gebiet bereits erste Erfahrung sammeln konnten und sich durch punktuelle Weiterbildung spezialisieren möchten. In zwei Modulen mit jeweils vier Präsenztagen vermitteln ausgewählte Top-Experten aus der Branche die Lerninhalte
 

Weitere Informationen & Anmeldung

IHR ANSPRECHPARTNER:

Christoph Taussig

Christoph Taussig

ÖHV-Campus E-Mail senden +43 1 5330952-35
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