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Umsatzsteuer bei Storno, No-Show oder frühzeitiger Abreise?

Darf im Falle eines Stornos, No-Shows oder einer frühzeitigen Abreise Umsatzsteuer verrechnet werden?

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Ob im Falle eines Stornos, No-Shows oder einer frühzeitigen Abreise Umsatzsteuer verrechnet werden darf oder nicht, wurde in der Praxis kontroversiell diskutiert was zu steigender Verunsicherung führte. Wir haben zwei renommierte Steuerberater, Prodinger|GFB Tourismusberatung und Deloitte, um ihre Einschätzung gebeten. Diese möchten wir Ihnen nun gerne zur Verfügung stellen:

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Mag. Maria Wottawa

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