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Juristisch fit durch den Winter

Juristisch fit durch den Winter

Im Winter kann es schon mal vorkommen, dass Gäste aufgrund von gesperrten Straßen weder an- noch abreisen können. Was tun bei zuviel Schnee? Oder zuwenig? Wir haben die wichtigsten Rechtsinfos für Sie zusammengefasst.

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Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, daher kann grundsätzlich weder das Hotel noch der Gast bei Schneemangel einseitig vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Dies gilt es besonders bei Buchungen zu Beginn und am Ende der Wintersaison zu bedenken. Es können besonders im Winter auch noch andere Gründe eintreten, die rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem gebuchten Hotelaufenthalt aufwerfen. Wir haben ein paar Tipps aus dem Buch "Das Hotel und seine Gäste" von Kroner/Reisenzahn für Sie zusammengefasst.

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Mag. Maria Wottawa

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