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Generelles Rauchverbot in der Gastronomie

Seit 01. November 2019 gilt generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Raucherlounges für Hotelgäste sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

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Der Nationalrat hat Anfang Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ab 01. November 2019 beschlossen. Ausnahmen: Raucherlounges im Hotel, Schanigärten bzw. Anbauten, die kein Raum sind, und Balkone.

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