Müssen Saisonniers NoVA zahlen?
Müssen Saisoniers für ihre Autos NoVA zahlen?
Autor: Mag. Simon Rupp, Steuerberater bei Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG
Saisonniers, die ein ausländisches Fahrzeug nutzen aber in Österreich keinen Hauptwohnsitz begründen, müssen ihr Auto nicht ummelden und damit auch keine NoVA zahlen. Denn die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert wird, oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird (Import, Übersiedlung).
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!