Nettolohnvereinbarung
Grundsätzlich sind Nettolohnvereinbarungen zulässig. Was gilt es aber zu beachten?
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Laut den Arbeitsrechtsexperten Dr. Ingrid Korenjak und Mag. Augustin Weber von der Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich sind Nettolohnvereinbarungen grundsätzlich zulässig. Bei derartigen echten Nettolohnvereinbarungen richtet sich der Anspruch von Arbeitnehmer:innen nur auf den Nettolohn. Das Steuerrisiko trifft in diesem Fall die Arbeitgeber:innen, die einerseits generelle Steuererhöhungen zu tragen haben, andererseits aber gewährte Steuervorteile nicht weitergeben müssen (9 ObA 72/03h).
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