ArbeitnehmerInnenschutz für werdende Mütter
Werdende Mütter unterliegen einem speziellen Schutz hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsruhe und der von ihnen auszuübenden Tätigkeiten.
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Meldung der Schwangerschaft
Arbeitgeber müssen die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin dem Arbeitsinspektorat schriftlich melden. Verwenden Sie dafür das Formular des Arbeitsinspektorates, das Sie sich nach Absendung auch ausdrucken können.
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