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Markenschutz

Um die Dienstleistungen Ihres Hotels von Dienstleistungen eines anderen Hotels zu unterscheiden, ist es möglich, einen markenrechtlichen Schutz zu beantragen.

Als Hotelier erbringen Sie Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen und stehen im Wettbewerb mit anderen Hoteliers. Um sich vom Mitbewerber zu unterscheiden, besteht die Möglichkeit, einen markenrechtlichen Schutz zu beantragen. Einer solchen Marke kommt neben der Unterscheidungsfunktion auch noch eine Qualitäts-, Identifizierungs-, Herkunfts- und Werbefunktion zu.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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