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Praktikantinnen und Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten

Was versteht man unter Praktikantinnen und Praktikanten, wo liegt der Unterschied zu Ferialarbeiter:innen und was müssen Sie bei der Beschäftigung beachten? Wie ist zu entlohnen und welche Ansprüche haben sie?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Unter Praktika sind in der Hotellerie üblicherweise Pflichtpraktika zu verstehen, die dem Kollektivvertrag für Arbeiter:innen bzw. dem Kollektivvertrag für Angestellte unterliegen. Der Kollektivvertrag für Arbeiter:innen bezeichnet diese Pflichtpraktika etwas missverständlich als Ferialpraktika, der Kollektivvertrag für die Angestellten einfach als „Praktikanten“.

Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten im Arbeiterbereich

Unter Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten versteht der Kollektivvertrag für Arbeiter:innen ausschließlich Schüler:innen aus bestimmten Schulen, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Betriebspraktikum absolvieren müssen. Die im Kollektivvertrag angeführten Schulen sind Mittlere und Höhere Schulen, Fachschulen, Hauswirtschaftsschulen, Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und Fachmittelschulen.

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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