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Alles Wichtige zur Dienstreise

Alles Wichtige zur Dienstreise

Wann liegt eine Dienstreise vor? Was gilt es zu beachten?
Was soll mit den Arbeitnehmern vereinbart werden?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Ein Hotelmitarbeiter besucht einen Kongress oder eine Messe, er nimmt Termine bei Großkunden oder Lieferanten wahr oder wird als Aushilfe an einzelnen Tagen in einem anderen Hotel desselben Arbeitgebers beschäftigt. 
In allen diesen Fällen arbeitet er nicht am ursprünglich vereinbarten, sondern an einem andere Arbeitsort. 

Damit erwirbt er einen Anspruch auf Abgeltung seiner Reisezeit zu diesem anderen Arbeitsort, aber auch einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihm anlässlich dieser Reise entstehen. Da die Kollektivverträge für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe keinerlei Regelungen für Dienstreisen vorsehen, gelten die Regeln des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).   

Ihre Ansprechpartnerin:

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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