Lehrlingsförderung
Hier erfahren Sie ob Sie für Ihren auszubildenden Lehrling eine Förderung erhalten.
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, können für die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr eine Förderung beantragen. Diese wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
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