Achtung bei Bildrechten
Schnell ein Foto vom Mitarbeiter auf die Website gestellt und eine Grafik mit Valentins-Herzen für Facebook genutzt? Achtung: Nicht nur, dass Personen ein Recht am eigenen Bild haben, auch die Ersteller von Fotos oder noch so einfachen und vermeintlich öffentlich angebotenen Grafiken haben ein Urheberrecht.
Zu beachten im Umgang mit Bildern
Das Recht am eigenen Bild besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Personen oder unter Umständen von nahen Angehörigen verletzt würden.
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