
„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage
Was versteht man unter einer „Schnupperlehre“ und in welcher Art und Weise ist diese zulässig? Wann sind potentielle Mitarbeiter:innen anzumelden und wann nicht?
Der Begriff „Schnupperlehre“ ist gesetzlich nicht geregelt. Verstanden wird in der Praxis darunter, dass Jugendliche ihren Wunschberuf in der Praxis kennen lernen, indem sie im Betrieb anwesend sind, einzelnen Berufsgruppen bei der Arbeit zusehen, Fragen stellen und einfache Tätigkeiten ausprobieren. Sie sind nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert, unterliegen keiner Arbeitsverpflichtung und haben auch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!