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Allergeninformation in der Gastronomie

Aufgrund der Allergeninformationsverordnung müssen in Lokalen alle Zutaten dokumentiert werden, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können.

Die Lebensmittel-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 regelt in der Europäischen Union die Kennzeichnung von Lebensmitteln, wurde in Österreich mit der Allergeninformationsverordnung umgesetzt und gilt seit 13. Dezember 2014 verbindlich auch für sogenannte "lose Ware" (darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotelrestaurants verabreicht werden). Sie sieht eine Informationspflicht über folgende 14 Hauptallergene (sowie daraus hergestellte Erzeugnisse) vor:

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