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Europaweite Schadenersatzforderungen gegen Booking.com
Rechtsinfo

Europaweite Schadenersatzforderungen gegen Booking.com

Hotelverbände aus 26 europäischen Ländern unterstützen gemeinsam mit der europäischen Interessenvertretung HOTREC Schadenersatzforderungen gegen Booking. Hotels, die zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren, können sich bis 31. Juli 2025 über eine Plattform melden und dem Verfahren anschließen.

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Der EuGH hat letzten Herbst geurteilt, dass die Ratenparitätsbestimmungen von Booking.com gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Der daraus resultierende Schaden durch überhöhte Provisionen und verzerrten Wettbewerb soll nun eingeklagt werden.

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  • Wir planen für den 16. Juni von 11-12:30 Uhr einen Online-Talk mit der HOTREC, wo die Vorgangsweise im Detail erklärt wird und Fragen gestellt werden können. Details folgen...

Hintergrundinfos zur Ratenparität

Booking.com hat 2004 die sogenannte "weite" Ratenparität in Europa eingeführt. Hotels durften auf keinem Vertriebskanal günstigere Raten oder bessere Konditionen anbieten. Auf Grund des Einschreitens mehrerer europäischer Wettbewerbsbehörden wurde ab Juli 2015 nur mehr die "enge" Ratenparität gefordert - Hotels durften auf anderen Plattformen günstigere Raten und Konditionen anbieten, aber nicht im Direktvertrieb.

In Österreich durfte Booking.com - nicht zuletzt auf Grund der Bemühungen der ÖHV - ab 2017 keine Ratenparität mehr verlangen.

Schadenersatzforderungen

Der erlittene Schaden setzt sich aus finanziellen Verlusten und entgangenen Profiten zusammen. Die Durchsetzung der Ratenparität hatte u.a. folgende Effekte:

  • Preisrivalität zwischen OTAs wurde verhindert und dadurch die Provision hoch gehalten.
  • Der für die Hotellerie viel günstigere Direktvertrieb wurde erschwert und gehemmt.
  • Für kleinere OTAs wurde der Markeintritt erschwert bzw. Plattformen aus dem Markt gedrängt, was zu Oligopolbildungen geführt hat.

Die Bezifferung des Schadens ist komplex, die europäische Interessenvertretung HOTREC geht davon aus, dass Booking.com Hotels auf Grund der überhöhten Provisionen um ca. 30 % zuviel verrechnet hat!

Schadenersatz kann vor Gerichten im eigenen Land oder am Sitz von Booking.com in den Niederlanden geltend gemacht werden. Um Diskussionen um die Zuständigkeit von Gerichten zu vermeiden und die Ansprüche zu bündeln, wird die Sammelklage in den Niederlanden eingebracht. Das zuständige Gericht besitzt zudem die meiste Erfahrung mit ähnlich gelagerten Verfahren.

Vorgangsweise

Um Ansprüche zu bündeln und gemeinsam durchzusetzen, wurde die "Hotel Claims Alliance" unter holländischem Recht gegründet. Hotels, die sich der Klage anschließen, übertragen ihre Schadenersatzforderungen in einer Vereinbarung der "Hotel Claims Alliance", die dann in eigenem Namen und auf eigenes Risiko vor Gericht geht (sofern keine außergerichtliche Einigung gelingt). 

Sämtliche Kosten werden von einem Prozessfinanzierer getragen. Hotels müssen keinen Kostenbeitrag leisten und kein Prozessrisiko tragen. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer die doppelten Prozesskosten sowie 30 % vom Streitwert.

Achtung: Nur diese Initiative wird von der europäischen Interessenvertreung HOTREC unterstützt, andere Vorhaben nicht.

Welche Hotels können sich der Klage anschließen?

  • Alle europäischen Hotels, die von 2004 bis 2024 auf Booking.com gelistet waren, können sich der Klage bis zum 31. Juli 2025 anschließen.

  • Der erste Schritt dafür ist die Registrierung auf www.mybookingclaim.com.

HOTREC-Broschüre zur Sammelklage gegen Booking.com (engl.)

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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