Skipassverkauf durch Dritte
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Skipässe in Ihrem Hotel verkaufen?
ACHTUNGVon 01. Juli 2020 bis 31.12.2021 ist die |
Um den Gästen Wartezeiten an den Talstationen der Bergbahnen zu ersparen und mehr Service zu bieten, ist der Verkauf von Skipässen durch externe Verkaufsstellen wie Hotels, Sportgeschäfte, Tourismusverbände, Reisebüros etc. heute gang und gäbe. Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung und Abrechnung zwischen Seilbahngesellschaft, externer Verkaufsstelle (wie z.B. Hotel) und Gast wirft in der Praxis einige Fragen auf. Im folgenden Artikel soll daher die umsatzsteuerliche Behandlung des Skipassverkaufs über Ihr Hotel behandelt werden, sodass Sie gut vorbereitet in die nächste Wintersaison starten können.
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