Hoteleigene "Stornoversicherung"
Welche Rechtsfolgen sind beim Anbieten einer hoteleigenen „Stornoversicherung“ zu beachten?
Manche Betriebe bieten eine hoteleigene „Stornoversicherung“ an, dabei ist es aber auch notwendig über die möglichen Rechtsfolgen Bescheid zu wissen. Bei diesen „Stornoversicherungen“ treffen in vielen Fällen die wesentlichen Kriterien für die Klassifizierung als Versicherung zu. Daraus ergeben sich folgende aufsichtsrechtliche und steuerliche Konsequenzen:
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