
Grenzen der Arbeitszeit von Jugendlichen
Jugendliche unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz im Arbeitsleben. Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit ihrer Arbeitszeit. Bei Verletzung der entsprechenden Schutzbestimmungen, die im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) enthalten sind, drohen Anzeigen und Verwaltungsstrafen – und zwar pro Tag, pro Jugendlichem bzw. Jugendlicher und pro übertretener Schutzbestimmung.
Begriff
Jugendliche sind Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres oder ab einer späteren Beendigung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unabhängig davon, ob sie als Lehrlinge oder als Arbeitnehmer:innen, z.B. als Pflichtpraktikant:innen, eingesetzt werden.
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