Rechtsinfo
Kollektivvertrag: neu ab 01.05.2025
Ab 01.05.2025 bringt der Kollektivvertrag Neuerungen zu den Lohn- und Beschäftigungsgruppen 3 und 4 sowie zur Anerkennung von Branchenerfahrung und Vordienstzeiten. Um etwaige Ein- und Umstufungen korrekt vornehmen zu können, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, die Personalakten durchzusehen und bei Bewerbungsgesprächen die richtigen Fragen zu stellen. Dr. Günter Steinlechner erklärt im Online-Talk, worauf es ankommt.