Sicherheit im Housekeeping ist in der Hotellerie kein Randthema – sie ist betriebliche Verantwortung, Qualitätsfaktor für das gesamte Hotel und Arbeitgeberversprechen zugleich. 2026 liegt das Augenmerk der Arbeitsinspektorate auf diesem Bereich - einerseits mit zusätzlichen Beratungsangeboten und andererseits mit verstärkten Prüfungen. Wir haben für Sie die wesentlichen Informationen, Links und Merkblätter zusammengefasst:
Anforderungen Arbeitsinspektorat
Warum der Schwerpunkt Housekeeping? Reinigungsarbeit sichert in Hotels Hygiene, Werterhalt und den ersten Eindruck – also genau jene Faktoren, die über Gästebewertung, Weiterempfehlung und Wiederkehr entscheiden. Gleichzeitig ist Housekeeping körperlich anspruchsvoll: Heben und Tragen, Arbeiten in gebückter Haltung, Umgang mit Chemikalien, Zeitdruck durch enge Turnover-Zeiten und häufig wechselnde Arbeitsorte erhöhen das Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen, Haut- und Atemwegsprobleme oder Arbeitsunfälle.
Gerade in Hotels ist Sicherheit daher zentral:
Schutz der Mitarbeitenden
Ergonomische Arbeitsmittel, realistische Zeitvorgaben und regelmäßige Schulungen reduzieren Ausfälle und stärken die Mitarbeiterbindung – ein klarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
Schutz von Gästen und Betrieb
Mangelhafte Reinigung oder falscher Chemikalieneinsatz bergen Haftungs- und Reputationsrisiken. Prävention ist aktives Risikomanagement.
Warum Reinigungsqualität entscheidend ist
Sauberkeit ist Kernleistung. Gäste beurteilen ein Hotel zuerst über sichtbare Hygiene. Schon kleine Mängel schwächen das Qualitätsversprechen. Konstante Standards stärken Vertrauen, Bewertungen und Wirtschaftlichkeit – und sichern den langfristigen Werterhalt der Immobilie.
Sicherheit und Qualität im Housekeeping sind damit keine Nebensache, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor der Hotellerie.
Vor der Prüfung: Empfehlungen von unserer ÖHV-Referentin Andrea Pfleger
- Die Dosieranlage wird immer überprüft! Legen Sie Handschuhe in einer Halterung und die Schutzbrille in einer Box bereit.
- Oft wird der erste Blick in der Küche auf das vorhandene Reinigungsmaterial geworfen - ist alles ordentlich aufgehängt und sehen die Putzlappen sauber aus? Eine gute Optik bei den Reinigungsmaterialien entscheidet oft, ob noch intensiver geprüft wird!
- Führen Sie alle Unterweisungen mit Unterschriften oder mit einem Qualitätssicherungsprogramm übersichtlich und griffbereit. Das Arbeitsinspektorat möchte diese Unterlagen immer gerne sehen.
- Achten Sie auf betriebliche Unterweisungen der Mitarbeitenden von Subunternehmen bei Ihnen im Haus. Hier gibt es genaue Auflagen im Arbeitnehmerschutz!
Holen Sie sich fundiertes Wissen und viele hilfreiche Tipps bei Andrea Pfleger in unserem Praxisseminar und in der Webinarreihe:
Praktikerseminar mit Andrea Pfleger "Housekeeping- und Hygienemanagement: Nicht nur sauber sondern auch effizient"
Webinarreihe „Der 360° Blick im Housekeeping“ 2026 - auch einzelne Module buchbar!
Der Umgang mit Chemie und gefährlichen Arbeitsstoffen, sowie die Unterweisungen der Mitarbeitenden sind Schlüsselfaktoren für ein sicheres und professionelles Housekeeping. Damit es allen gut geht und die Gäste sich wohl fühlen.
Ausgelagerte Reinigung mit Subfirmen
Soll die Reinigung in einem Hotel nicht durch Mitarbeitende erfolgen, die selbst beschäftigt werden, kann sie ausgelagert werden. Sinnvollerweise wird eine solche Auslagerung über einen Reinigungsvertrag mit einer Reinigungsfirma erfolgen, der so formuliert ist, dass es zu keiner Arbeitskräfteüberlassung kommt.
Ein echter Reinigungsvertrag - und damit keine Arbeitskräfteüberlassung - liegt vor, wenn die Reinigungskräfte der beauftragten Reinigungsfirma
- nicht unmittelbar in die Organisation des Hotels eingebunden sind und
- keine Weisungen des Hotelpersonals erhalten.
Im schriftlichen Reinigungsvertrag ist daher ein:e eigene:r Mitarbeiter:in der Reinigungsfirma, im Regelfall Supervisor:in genannt, namhaft zu machen, der/die
- die Dienstpläne zu erstellen hat und
- notwendige Weisungen zu erteilen hat.
Klar ist damit, dass sich die Dienstpläne und die Weisungen aus den Wünschen des Hotels ergeben, dass diese aber nicht direkt von Führungskräften des Hotels an die Reinigungskräfte kommuniziert werden dürfen. Dazu kommt, dass es zwar sinnvoll ist, die Reinigung immer wieder durch dieselben Reinigungskräfte der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen, weil diese die Gepflogenheiten im Hotel kennen, dass aber kein Anspruch auf Einsatz der gleichen Mitarbeitenden besteht.
Insofern ist der schriftliche Reinigungsvertrag samt den darin enthaltenen Klauseln zwischen dem Hotel und der Reinigungsfirma von entscheidender Bedeutung.
Abgesehen davon ist es ratsam, sich
- die ordnungsgemäße Anmeldung der Reinigungskräfte bei der ÖGK und
- deren korrekte Bezahlung durch die Reinigungsfirma
durch Vorlage entsprechender Dokumente bestätigen zu lassen. Geht nämlich die Reinigungsfirma - aus welchen Gründen auch immer - in Konkurs, würde sehr schnell seitens der ÖGK oder am Arbeitsgericht die Vermutung auftauchen, dass der Reinigungsvertrag ein Scheingeschäft war und tatsächlich Arbeitskräfteüberlassung vorliegt.
Ein solcher Anschein der Arbeitskräfteüberlassung ist gefährlich und muss seitens des Hotels auf jeden Fall vermieden werden. Sollte die ÖGK oder das Arbeitsgericht zur Erkenntnis kommen, dass kein korrekter Reinigungsvertrag abgeschlossen war, sondern Arbeitskräfteüberlassung der Reinigungskräfte in das Hotel vorliegt, dann kann dies zu einer weitgehenden Haftung des Hotels als Bürge und Zahler für Sozialversicherungsbeiträge und Löhne führen.
Hilfreiches aus der Arbeitsinspektion
Stand 23.03.2026