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Haftungsfragen zu Zimmer-/Hotelsafe

Wie haftet der Hotelier für eingebrachte Dinge von Hotelgästen im Hotel- und Zimmersafe?

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Mastercodes für Zimmersafes

Wenn von Gästen eingebrachte Gegenstände im Gästebereich durch hotelfremde Personen beschädigt werden oder abhanden kommen, haftet der Hotelier im Regelfall bis 1.100 Euro. Trifft den Hotelier ein Verschulden (das der Gast zu beweisen hat), ist die Haftung unbeschränkt. So hat der OGH mit Entscheid vom 21.07.2011 ein Verschulden des Hoteliers – und damit dessen unbeschränkte Haftung – festgestellt, nachdem Schmuck im Wert von 163.000 Euro aus einem Zimmersafe gestohlen wurde, da der Mastercode für den Zimmersafe seit 1,5 Jahren nicht gewechselt wurde und zahlreiche, auch ehemalige Mitarbeiter diesen kannten.

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Mag. Maria Wottawa

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