Zum Inhalt

Umsatzsteuer bei Seminarangeboten

Wie sind Seminarpauschalen im Rahmen von Arrangementpreisen zu versteuern? Gelten Seminargetränke als Tischgetränke? Wie sind Getränke zu versteuern? Kann Raummiete eine All-in-Komponente sein?
Wir danken Mag. Simon Rupp von Prodinger & Partner für die Zusammenfassung.

Je nach Leistungsbeziehungen muss hier genau unterschieden werden welche Leistung an wen verrechnet wird.

Variante A: Vermietung der Seminarräumlichkeiten an Seminarveranstalter wie z.B. Lindeverlag oder ein anderes Unternehmen ohne Beherbergungsleistung

Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten (Raum und Technik) während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen (kurzfristige Geschäftsraumvermietung), wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur

  • zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen,
  • für kurzfristige Vermietungen oder
  • zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses

verwendet, sind zwingend steuerpflichtig, wobei der Normalsteuersatz von derzeit 20 % zur Anwendung kommt.

Die Option zur Steuerpflicht ist daher nicht mehr möglich bzw. notwendig

 

Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, sind:

  • steuerpflichtige Umsätze,
  • echt steuerfreie Umsätze oder
  • Umsätze, die gemäß § 15 UStG 1994 bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs grundsätzlich außer Ansatz bleiben.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Aktueller Status

Das ist Ihr aktueller Status

Abmelden

E-Mail Adresse : team@oehv.at


Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.