Wann brauche ich als Hotelier eine Reisebüro-Konzession?
Wofür braucht ein Hotel welche Art von Gewerbeberechtigung?
Was darf ein Hotel mit einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gem. § 111 Gewerbeordnung anbieten?
Die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe umfasst die Beherbergung von Gästen, die Verabreichung von Speisen jeder Art sowie den Ausschank von Getränken. Traditionelle Nebenrechte sind das Einstellen der Fahrzeuge der Gäste, das Halten von Spielen, der Verkauf von Reiseproviant und Souvenirs und die Veranstaltung von Ausflugsfahrten für beherbergte Gäste. Ausführen darf der Hotelier diese Ausflugsfahrten aber nicht selbst. Er darf Gäste lediglich vom Hotel zum Bahnhof/Flughafen und umgekehrt bringen.
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