Zum Inhalt

Wann brauche ich als Hotelier eine Reisebüro-Konzession?

Wofür braucht ein Hotel welche Art von Gewerbeberechtigung?

Was darf ein Hotel mit einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gem. § 111 Gewerbeordnung anbieten?

Die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe umfasst die Beherbergung von Gästen, die Verabreichung von Speisen jeder Art sowie den Ausschank von Getränken. Traditionelle Nebenrechte sind das Einstellen der Fahrzeuge der Gäste, das Halten von Spielen, der Verkauf von Reiseproviant und Souvenirs und die Veranstaltung von Ausflugsfahrten für beherbergte Gäste. Ausführen darf der Hotelier diese Ausflugsfahrten aber nicht selbst. Er darf Gäste lediglich vom Hotel zum Bahnhof/Flughafen und umgekehrt bringen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Aktueller Status

Das ist Ihr aktueller Status

Abmelden

E-Mail Adresse : team@oehv.at


Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.