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Rechtsinfo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln gleiche Vertragsbestimmungen für eine Vielzahl gleichartiger Verträge.

Lesezeit: 

Überarbeitung AGBH 2006 – Rechtlicher Hinweis

Die Wirtschaftskammer hat die ursprünglichen AGBHS 2006 verfasst und überarbeitet diese nun. 
Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs (in verschiedenen Sprachen) verfügbar ist, geben wir folgende Empfehlung der Wirtschaftskammer weiter:

Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte, die bisher in den AGBHs enthalten waren, bis auf Weiteres zu streichen:

  • 6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

    6.1
    6.2
     

  • 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
    11.2
    11.5
     
  • 12. Haftungsbeschränkungen
    12.1 
     
  • 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
    15.2
     

In den derzeit abrufbaren AGBH wurden diese Punkte bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.

Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, raten wir daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in Ihren AGB zu führen.

Sollte Ihnen eine Klageschrift zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, und diese nicht unbeantwortet lassen.

Sobald die Überarbeitung der AGBH abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die aktualisierte Fassung unverzüglich zur Verfügung stellen!

Alte AGBHs aus 2006 (interimistische Version siehe oben)

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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