Überarbeitung AGBH 2006 – Rechtlicher Hinweis
Die Wirtschaftskammer hat die ursprünglichen AGBHS 2006 verfasst und überarbeitet diese nun.
Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs (in verschiedenen Sprachen) verfügbar ist, geben wir folgende Empfehlung der Wirtschaftskammer weiter:
Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte, die bisher in den AGBHs enthalten waren, bis auf Weiteres zu streichen:
6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1
6.2
- 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.2
11.5
- 12. Haftungsbeschränkungen
12.1
- 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.2
In den derzeit abrufbaren AGBH wurden diese Punkte bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.
Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, raten wir daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in Ihren AGB zu führen.
Sollte Ihnen eine Klageschrift zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, und diese nicht unbeantwortet lassen.
Sobald die Überarbeitung der AGBH abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die aktualisierte Fassung unverzüglich zur Verfügung stellen!