Verkauf von Tabakwaren in der Hotellerie
Hotels, die Zigaretten oder ähnliche Waren verkaufen, müssen sich laut Abgabenänderungsgesetz 2025 ab dem 01. April 2026 binnen 2 Monaten bei der Monopolverwaltung GmbH registrieren.
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Gastronomiebetriebe dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids unter folgenden Bedingungen vertreiben:
- Tabakwaren und E-Liquids dürfen ausschließlich im Kleinhandel (Trafiken bzw. Dampfershops) eingekauft werden.
- Die Produkte müssen mit einem Preisaufschlag von mindestens 10 % (auf den Kleinverkaufs- oder unverbindlichen Verkaufspreis) weiterverkauft werden.
- Tabakwaren und E-Liquids gelten als sensible Genusswaren und dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Um auch in diesen Betrieben den erhöhten Jugendschutzstandard sicherzustellen, müssen sich die Inhaber:innen von Gastronomiebetrieben, die Tabakerzeugnisse verkaufen, laut Abgabenänderungsgesetz ab 01. April 2026 binnen 2 Monaten bei der Monopolverwaltung GmbH (MVG) online registrieren. Ohne Registrierung ist der Verkauf von Tabakwaren und Nikotinprodukten nicht mehr zulässig.