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Haftungsfragen zu Zimmer-/Hotelsafe

Wie haftet der Hotelier für eingebrachte Dinge von Hotelgästen im Hotel- und Zimmersafe?

Lesezeit: 

Mastercodes für Zimmersafes

Wenn von Gästen eingebrachte Gegenstände im Gästebereich durch hotelfremde Personen beschädigt werden oder abhanden kommen, haftet der Hotelier im Regelfall bis 1.100 Euro. Trifft den Hotelier ein Verschulden (das der Gast zu beweisen hat), ist die Haftung unbeschränkt. So hat der OGH mit Entscheid vom 21.07.2011 ein Verschulden des Hoteliers – und damit dessen unbeschränkte Haftung – festgestellt, nachdem Schmuck im Wert von 163.000 Euro aus einem Zimmersafe gestohlen wurde, da der Mastercode für den Zimmersafe seit 1,5 Jahren nicht gewechselt wurde und zahlreiche, auch ehemalige Mitarbeiter diesen kannten.

Empfehlung

Haftungsfragen zu Zimmer-/Hotelsafe

Der Hotelier kann die Haftung für eingebrachte Wertgegenstände, anhand eines Zimmeranschlags (gut sichtbar, nicht in der Hotelmappe) oder einer Hinweistafel an der Rezeption, bei dem er Gäste darauf hinweist, Wertgegenstände zB im Hotelsafe (nicht im Zimmersafe) zu deponieren wirksam ausschließen. Das gilt jedoch nicht für Reiseaccessoires, unabhängig vom Wert des Gegenstandes. Beispiele dafür sind Laptops oder iPods. Um die Haftung auch bei Reiseaccessoires auszuschließen bedingt es einer vertraglichen Vereinbarung bereits bei Vertragsabschluss mit dem Gast.

Bei Einbruch oder Raub haftet der Hotelier für im Hotelsafe verwahrte Gegenstände, wenn der Zugang zum Tresor nicht ausreichend gesichert war. Ausreichend ist z.B. die Bewachung durch einen unbewaffneten Nachtportier, unzureichend zB die Aufbewahrung des Schlüssels in einem unversperrten Schrank.

Formulierungsvorschläge für Haftungsausschluss bzw. -beschränkung:
AGBs: Haftung für in Zimmersafes / Hotelsafes deponierte Gegenstände:
"Das Hotel haftet nicht für im Zimmer oder in Zimmersafes deponierte Wertgegenstände. Diese gelten daher nicht als eingebracht im Sinne des § 970 ABGB. Der Kunde wird ersucht, sich hinsichtlich der Unterbringung von Wertgegenständen im Hotelsafe mit der Rezeption in Verbindung zu setzen. Das Hotel haftet ansonsten für eingebrachte Sachen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere höchstens bis zu einem Betrag von € 550,00 bzw. sonst von höchstens € 1.100,00 gehaftet wird. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach erlangter Kenntnis von dem Schaden in der Rezeption Anzeige erstattet (§ 970b ABGB)."

zusätzlich zu empfehlen: Anschlag im Hotelzimmer:
"Achtung: Für im Zimmersafe deponierte Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen. Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der Unterbringung von Wertgegenständen im Hotelsafe mit unserer Rezeption in Verbindung."


Stand Jänner 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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