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HRS ändert AGBs per 06. Jänner 2020

HRS hat sich mit den für 06. Jänner 2020 angekündigten Änderungen der AGBs nicht nur den Unmut der Hoteliers, sondern auch den mancher Firmenkunden zugezogen.

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Neue AGBs bei HRS

Zu den von HRS angekündigten Änderungen der AGBs möchten wir wie folgt zusammenfassen:

  • HRS hat Hotelpartner per 25. November 2019 informiert, dass die AGBs per 06. Jänner 2020 geändert werden.
  • Neu ist, dass für bisher kommissionsfreie Firmen-Nettoraten künftig eine sogenannte Transaktionsgebühr in Höhe von 2,50 Euro (bis maximal 5 Nächtigungen pro Buchung) anfällt.
  • Wer dieser Änderung widersprechen möchte, hat dafür nur mehr bis 23. Dezember 2019 Zeit.

Für welche Raten fällt ab 06. Jänner 2020 die Transaktionsgebühr an?

Folgende Raten sind künftig von der Transaktionsgebühr betroffen:

  • Firmenvertragsraten (Nettoraten) die über die HRS Infrastruktur transportiert werden

Für folgende Raten gilt die Transaktionsgebühr NICHT:

  • MICE und Gruppenbuchungen (mehr als 6 Pers.)
  • Öffentliche und kommissionspflichtige Raten

Betriebe die HRS nutzen, allerdings keine Anbindung an ein GDS System haben, sind ebenfalls nicht von der Transaktionsgebühr betroffen, d.h. für diese Betriebe gelten weiterhin die bestehenden AGBs.

Allen Betrieben, die kein Info-Mail bekommen haben, empfehlen wir daher, sich an austriaoffice@hrs.de zu wenden und um eine Bestätigung zu ersuchen, dass man nicht betroffen ist (unter Beachtung der Widerspruchsfrist 23.12.19!).

Was passiert, wenn man den geplanten AGB-Änderungen widerspricht?

Wenn Sie den geplanten Änderungen der AGBs innerhalb der Frist widersprechen, gelten bis auf Weiteres die bisherigen AGBs. Seitens HRS haben uns Senior Vice President Veit Fuhrmeister und Hannes Schwarz (Managing Director HRS Austria) persönlich zugesichert, mit diesen Hotelpartnern das direkte Gespräch zu suchen. HRS behält sich aber explizit vor, vom beiderseitigen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wobei eine solche Kündigung durch HRS nach Einschätzung unserer Rechtsberater durchaus als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen und damit anfechtbar wäre.

Für eine qualifizierte Entscheidung, wie man als HotelpartnerIn reagieren möchte, sind aus unserer Sicht folgende 3 Faktoren maßgeblich:

  1. Welche Bedeutung hat HRS für das Unternehmen? (generiertes Nächtigungsvolumen, Ertrag)
  2. Mit welchen zusätzlichen Kosten habe ich 2020 tatsächlich zu rechnen? Hier ist es wichtig, genau zu analysieren, welche Nächtigungen von der Transaktionsgebühr betroffen wären (siehe oben)
  3. Wie werden Firmenkunden reagieren? Wer könnte über andere Kanäle weiterbuchen und wer geht evtl. für das Haus verloren? Suchen Sie hier nach Möglichkeit den direkten Kontakt.

Stand: Dezember 2019

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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