Hitzeschutz
Die seit 01.01.2026 gültige Hitzeschutzverordnung soll Mitarbeiterinnen, die im Freien tätig sind, vor den Risiken intensiver UV-Strahlung schützen. Der Gesetzgeber hatte vor allem Baustellen und die Landwirtschaft vor Augen, aber auch in der Gastronomie arbeiten Mitarbeiter:innen im Freien und Betriebe haben bereits vor Inkrafttreten der Verordnung von Fragen des Arbeitsinspektorates zum Hitzeschutz berichtet.
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Was sind die Eckpunkte der Verordnung?
- Die Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmer:innen vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien umzusetzen und gilt für Arbeiten im Freien an Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen und soll die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze und UV-Strahlung im Zusammenhang mit dem Klimawandel begrenzen.
- Die Verordnung verlangt von Arbeitgeber:innen die Evaluierung von Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung sowie die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen wie Arbeitszeitverlagerung, Einsatz technischer Schutzmaßnahmen wie Beschattungen, Wasservernebelung oder spezifischer Schutzausrüstung wie Kopfschutz und UV-Schutzkleidung. Diese Maßnahmen werden obligatorisch, sobald die Geosphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 ausgibt.
- Informations- und Unterweisungspflichten umfassen die Einweisung der Arbeitnehmer:innen über Gefahren durch Hitze, Maßnahmen zum Hitzeschutz und die Interpretation von Hitzewarnungen und UV-Index.
- Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen belegt werden, deren Höhe zwischen 166 Euro und 16.659 Euro liegt.
Welche Maßnahmen können gesetzt werden?
Bei den Schutzmaßnahmen liegt der Fokus auf der Vermeidung von Gefahren durch Sonneneinstrahlung und Hitze z.B. durch Verlagerung der Arbeitszeit und Reduktion der Schwere der Arbeit sowie Verlängerung oder zusätzliche Pausen. Wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist:
- Setzung technischer Maßnahmen wie z.B. Beschattung der Arbeitsplätze, Wasservernebelung, Einsatz von Ventilatoren
- organisatorische Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitswechsel, Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten
- persönliche Maßnahmen z.B. leichte Kleidung, Kopfschutz, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme, Zurverfügungstellen von Trinkwasser oder alkoholfreien Getränken etc.
- Notfallmaßnahmen wären die Erste Hilfe bei Symptomen einer hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigung wie z.B. Hitzekrämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Kollaps etc.
Hitzeschutz in der Hotellerie: Was ist zu beachten?
Mit dem Klimawandel und den damit einhergehenden hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit steigen die gesundheitlichen Belastungen für Arbeitnehmer:innen. Auch die Hotellerie ist betroffen. Ob in der Küche, in der Gartenpflege oder bei Outdoor-Veranstaltungen und Gastgärten - Hitzeschutz wird immer wichtiger, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen zu erhalten.
Arbeiten im Freien: Neue Hitzeschutzverordnung
Personen, die im Freien arbeiten, sind der Hitzebelastung oft besonders ausgesetzt. Dazu kommen bei fehlender Beschattung Gefahren durch UV-Strahlung, wie z.B. Augenschäden oder weißer Hautkrebs. Mit der neuen Hitzeschutzverordnung gelten erstmals einheitliche und verbindliche Regelungen für Tätigkeiten im Freien. In der Hotellerie betrifft das insbesondere Servicekräfte im Außenbereich, z.B. im Schanigarten oder bei Outdoor-Veranstaltungen.
Was ist neu?
- Die Hitzeschutzverordnung gilt für alle Arbeiten, die im Freien verrichtet werden und bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sein können (ausgenommen sind kurze, leichte Tätigkeiten – max. 60 min).
- Betroffene Betriebe müssen ein Maßnahmenprogramm erstellen, worin Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung beurteilt und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) festgelegt werden. Zudem müssen Notfallmaßnahmen im Falle von Hitzesymptomen bestimmt werden. Die Maßnahmen müssen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsehbar sein.
- Die festgelegten Maßnahmen müssen dann verpflichtend umgesetzt werden, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (Vorsicht, gelb; ab 30°C) ausweist. Hier bietet die GeoSphere eine 5-Tages-Prognose an. Damit Maßnahmen wirklich wirken, ist aber eine frühere Planung der Maßnahmen zielführend.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Schutzmaßnahmen aufgrund der Hitzeschutzverordnung festzulegen sind, können außerdem eine freiwillige arbeitsmedizinische Untersuchung der Haut und Augen in Anspruch nehmen, die der frühzeitigen Erkennung von UV-bedingtem Hautkrebs dient.
Für die verpflichtende Umsetzung der Maßnahmen ist somit primär die Hitzewarnstufe 2 entscheidend.
Tipp: Eine neue branchenübergreifende Checkliste unterstützt bei der praxisgerechten Umsetzung der Hitzeschutzverordnung:
Anmerkung des Autors: Punkte in der branchenübergreifenden Checkliste, die für die Hotellerie keine Relevanz haben, können natürlich ignoriert werden.
Arbeiten im Innenbereich: Was gilt?
Auch in Innenräumen kann die Hitze eine Gesundheitsgefahr darstellen, insbesondere bei fehlender Klimatisierung und bei künstlichen Wärmequellen wie z.B. Öfen oder Maschinen. In der Hotellerie ist hier insbesondere das Küchenteam betroffen. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass die Temperatur in Arbeitsräumen bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung nicht mehr als 25°C und bei normaler körperlicher Belastung nicht mehr als 24°C betragen darf. Wenn das nicht möglich ist, z.B. aufgrund von künstlichen Wärmequellen, dann sind Maßnahmen zur Senkung der Belastung zu treffen, wie z.B.:
Klimatisierung oder Luftkühlung des Arbeitsplatzes
Schutzmaßnahmen gegen Wärmestrahlung, wie Isolierung, Wasserkühlung von Oberflächen, Schutzvorhänge, Abschirmwände etc.
ausreichende Pausen in kühleren Bereichen
Bereitstellen geeigneter Getränke sowie regelmäßiges, ausreichendes Trinken
Es besteht jedoch keine Verpflichtung, eine Klimaanlage zu errichten.
Warum sich Hitzeschutz in der Hotellerie lohnt
Hitzeschutzmaßnahmen, die frühzeitig geplant werden, schützen nicht nur vor akuten Risiken wie Hitzschlag, sondern im Außenbereich auch vor langfristigen Gefahren wie UV-bedingter Hautkrebs. Wichtig ist auch: je heißer es ist, desto stärker nimmt die Leistungsfähigkeit ab. Hitzeschutz wirkt sich somit auch positiv auf die Produktivität aus und erhöht auch die Zufriedenheit der Beschäftigten.
Tipp: Bei Fragen über Arbeitsschutz kann man sich kostenfrei und anonym an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden. Um über Arbeitsschutz informiert zu bleiben, kann man sich auch beim Newsletter der Arbeitsinspektion anmelden oder dem LinkedIn-Profil folgen.
Autor: Markus Lerchbaum (Zentral-Arbeitsinspektorat, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Stand: Mai 2026