
„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage
Was versteht man unter einer „Schnupperlehre“ bzw. Berufserprobung und in welcher Art und Weise ist diese zulässig? Wann sind potentielle Mitarbeiter:innen anzumelden und wann nicht?
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Strenge Regeln
Der Begriff „Schnupperlehre“ ist gesetzlich nicht geregelt. Verstanden wird in der Praxis darunter, dass Jugendliche ihren Wunschberuf in der Praxis kennen lernen, indem sie im Betrieb anwesend sind, einzelnen Berufsgruppen bei der Arbeit zusehen, Fragen stellen und einfache Tätigkeiten ausprobieren. Sie sind nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert, unterliegen keiner Arbeitsverpflichtung und haben auch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Eine „Schnupperlehre“ in der Hotellerie ist nach der derzeitigen Verwaltungspraxis der Gebietskrankenkassen selbst für einen Tag verboten.
Ausnahme
Erlaubt ist allerdings die Teilnahme von Schüler:innen an Schulveranstaltungen in Form von berufspraktischen Tagen oder im Rahmen einer individuellen Berufsorientierung in der Hotellerie im zeitlichen und organisatorischen Rahmen des Schulunterrichts. Berufspraktische Tage oder eine individuelle Berufsorientierung während der Unterrichtszeit können an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr erfolgen, wenn es sich um Schüler ab der 8. Schulstufe handelt. Für eine individuelle Berufsorientierung muss der/die Klassenbetreuer:in eine Zustimmung erteilen.
Bitte beachten Sie: Bei berufspraktischen Tagen oder bei einer individuellen Berufsorientierung sind die Schüler:innen in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion. Der Betrieb unterliegt keinen Melde- bzw. Zahlungsverpflichtungen.
Zusätzliches Schnuppern erlaubt!
Sollten Jugendliche noch weitere Erfahrungen sammeln wollen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Klassenvorstand gibt die Bewilligung für weitere berufspraktische Tage während der Schulzeit. Dann ist die Versicherung wieder von Seiten der Schule zu organisieren. Fragen Sie aber immer nach und lassen Sie sich ggf. die Bestätigung zeigen. Bieten Sie kein Schnuppern bei unklaren Versicherungsverhältnissen an.
- Schüler:innen können auch außerhalb des Unterrichts zum Beispiel während der Ferien schnuppern kommen. Wichtig: Damit der Versicherungsschutz gegeben ist, müssen das Hotel, der oder die Jugendliche sowie die Eltern vorweg ein Formular der Wirtschaftskammer ausfüllen und dieses bestätigen lassen! Rechnen Sie daher mit ein paar Tagen Vorlaufzeit.
Schnupperplätze suchen und finden
Im Rahmen der ÖHV-Arbeitsmarktinitiative "Young Talents" listen wir ÖHV-Mitgliedsbetriebe, die als Hotels bereit sind, Jugendlichen im Rahmen der Schulausbildung berufspraktische Tage zu ermöglichen und kommunizieren diese Möglichkeit auch bundesweit an Schulen!
Hier geht´s zu den Betrieben, die offen für eine Schnupperlehre sind
Stand: November 2024