Zum Inhalt
„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage
Rechtsinfo

„Schnupperlehre“ und berufspraktische Tage

Was versteht man unter einer „Schnupperlehre“ bzw. Berufserprobung und in welcher Art und Weise ist diese zulässig? Wann sind potentielle Mitarbeiter:innen anzumelden und wann nicht?

Lesezeit: 

Strenge Regeln

Der Begriff „Schnupperlehre“ ist gesetzlich nicht geregelt. Verstanden wird in der Praxis darunter, dass Jugendliche ihren Wunschberuf in der Praxis kennen lernen, indem sie im Betrieb anwesend sind, einzelnen Berufsgruppen bei der Arbeit zusehen, Fragen stellen und einfache Tätigkeiten ausprobieren. Sie sind nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert, unterliegen keiner Arbeitsverpflichtung und haben auch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt.

Eine „Schnupperlehre“ in der Hotellerie ist nach der derzeitigen Verwaltungspraxis der Gebietskrankenkassen selbst für einen Tag verboten.

Ausnahme

Erlaubt ist allerdings die Teilnahme von Schüler:innen an Schulveranstaltungen in Form von berufspraktischen Tagen oder im Rahmen einer individuellen Berufsorientierung in der Hotellerie im zeitlichen und organisatorischen Rahmen des Schulunterrichts. Berufspraktische Tage oder eine individuelle Berufsorientierung während der Unterrichtszeit können an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr erfolgen, wenn es sich um Schüler ab der 8. Schulstufe handelt. Für eine individuelle Berufsorientierung muss der/die Klassenbetreuer:in eine Zustimmung erteilen.

Bitte beachten Sie: Bei berufspraktischen Tagen oder bei einer individuellen Berufsorientierung sind die Schüler:innen in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion. Der Betrieb unterliegt keinen Melde- bzw. Zahlungsverpflichtungen.

Hier finden Sie eine Information der ÖGK zum Thema.

Zusätzliches Schnuppern erlaubt!

Sollten Jugendliche noch weitere Erfahrungen sammeln wollen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Klassenvorstand gibt die Bewilligung für weitere berufspraktische Tage während der Schulzeit. Dann ist die Versicherung wieder von Seiten der Schule zu organisieren. Fragen Sie aber immer nach und lassen Sie sich ggf. die Bestätigung zeigen. Bieten Sie kein Schnuppern bei unklaren Versicherungsverhältnissen an.
  • Schüler:innen können auch außerhalb des Unterrichts zum Beispiel während der Ferien schnuppern kommen. Wichtig: Damit der Versicherungsschutz gegeben ist, müssen das Hotel, der oder die Jugendliche sowie die Eltern vorweg ein Formular der Wirtschaftskammer ausfüllen und dieses bestätigen lassen! Rechnen Sie daher mit ein paar Tagen Vorlaufzeit.

Schnupperplätze suchen und finden

Im Rahmen der ÖHV-Arbeitsmarktinitiative "Young Talents" listen wir ÖHV-Mitgliedsbetriebe, die als Hotels bereit sind, Jugendlichen im Rahmen der Schulausbildung berufspraktische Tage zu ermöglichen und kommunizieren diese Möglichkeit auch bundesweit an Schulen!

Hier geht´s zu den Betrieben, die offen für eine Schnupperlehre sind

Stand: November 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.