Die wichtigsten Änderungen, die 2027 auf die Hotellerie zukommen, werden hier laufend ergänzt!
Neuregelung Gesellschafterverrechnungskonten
Für finanzielle Transaktionen zwischen Gesellschafter:innen und der Gesellschaft werden in der Praxis oft „Verrechnungskonten“ genutzt, um Gutschriften an Gesellschafter:innen (Geschäftsführergehalt, Ausschüttung) und Lastschriften (z.B. SVS-Beiträge, Nutzung der Firmenkreditkarte für private Zwecke etc.) zu erfassen.
Für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden, gilt, dass Forderungen gegenüber natürlichen Personen als Gesellschafter:innen bis zum Bilanzstichtag entweder vollständig auszugleichen oder in ein fremdübliches, schriftlich vereinbartes und verzinstes Darlehen umzuwandeln, ansonsten gilt der aushaftende Betrag als zugeflossen und es ist entsprechend Kapitalertragssteuer abzuführen (sog. Ausschüttungsfiktion; Bagatellgrenze von 50.000 Euro).
Sachbezug für Elektrofahrzeuge
Ab Jänner 2027 ist für die Privatnutzung emissionsfreier Firmenfahrzeuge Sachbezug wie folgt anzusetzen:
- ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten und max. 180 Euro/Monat
- ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten und max. 300 Euro/Monat
Das gilt auch gilt auch für bereits vorhandene E‑Fahrzeuge. Der generelle maximale Anschaffungswert von PKW als Basis für die Sachbezugsberechnung bleibt 48.000 Euro, die Sachbezüge unterliegen zudem der 20%igen Umsatzsteuerpflicht.
Ein Sachbezug kann nur bei wirksamem Ausschluss der Privatnutzung und entsprechender Kontrolle vermieden werden, bei einer privaten Nutzung von durchschnittlich max. 500 km kommt der halbe Sachbezugswert zur Anwendung. Ein lückenloses Fahrtenbuch ist unbedingt zu führen!
Geringfügigkeitsgrenze, DAG und Telearbeitspauschale
- Die Dienstgeberabgabe (DAG) steigt von 19,4 % auf 23 % (soll ab 2030 wieder auf 21 % gesenkt werden). Die Grenze der monatlichen Beitragsgrundlage bleibt bei 826,65 Euro.
- Die Steuer- und Beitragsfreiheit der Telearbeitspauschale fällt weg. Damit ist die Aufzeichnung von Homeoffice-Tagen am Lohnkonto nicht mehr notwendig.
- Die Geringfügigkeitsgrenze wird abermals nicht angepasst und bleibt bei 551,10 Euro/Monat. Bereits seit Anfang 2026 dürfen AMS-Gelder bei gleichzeitiger geringfügiger Beschäftigung nur mehr in Ausnahmefällen bezogen werden.
- Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld werden 2027 und 2028 nicht valorisiert.
Anhebung Alkoholsteuersatz
Der Alkoholsteuersatz wird mit 01. Jänner 2027 von 1.200 Euro je 100 Liter reinem Alkohol auf 1.560 Euro je 100 Liter reinem Alkohol angehoben werden, was einer Erhöhung von 30 % entspricht.
Was kommt ab 2028?
Erhöhte KöSt ab 1 Mio. Euro
Grundsätzlich bleibt die Körperschaftsteuer bei 23 %, aber ab 2028 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften ein erhöhter Körperschaftsteuersatz von 24 % für alle Einkommensteile über 1 Mio. Euro.
Familienlastenausgleichsfonds
Ab 01.01.2028 sinkt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 % auf 2,7 %. De derzeitige Ausnahme für über 60-jährige Dienstnehmer:innen von der Dienstgeberbeitragspflicht soll dann entfallen.
Aussetzung der Anpassung von Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
Für das Jahr 2028 wird zum Zweck der Budgetkonsolidierung die Valorisierung des Krankengeldes sowie der Bemessungsgrundlage des Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeldes neuerlich ausgesetzt.