Seit 01.01.2003 gilt für alle neuen Dienstverhältnisse automatisch die "Abfertigung Neu"! Die Auswahl der jeweiligen Vorsorgekasse (BVK) obliegt grundsätzlich dem Unternehmer.
Die betriebliche Vorsorge ist mit Wirksamkeit ab 01.01.2008 auf Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, ausgeweitet worden.
Die ÖHV und die hogast haben sich das Ziel gesetzt, aus den Angeboten der Vorsorgekassen die geeignetste Leistung für ihre Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter zu finden. Beide Institutionen empfehlen die "VBV Vorsorgekasse AG" als idealen Partner für die Hotelbetriebe.
Wechsel in das neue Abfertigungssystem mittels Übertragung
Nach wie vor verwalten viele Unternehmen zwei unterschiedliche Abfertigungsmodelle, da sie Mitarbeiter beschäftigen, die vor 2003 eingetreten sind und für die noch das alte Abfertigungssystem gilt. Das heißt unter anderem: Mehr Verwaltungsaufwand, schlechte Kalkulierbarkeit und fehlende Flexibilität.
Die Übertragung bietet die optimale Möglichkeit, um sowohl für das Unternehmen als auch für Mitarbeiter ein einheitliches Abfertigungssystem zu schaffen. Es müssen dabei keine Gruppen gebildet werden, es ist eine rein individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Übertragungsfolder:
Für einen Wechsel aus Sicht der Betriebe sprechen:
- Leichte Kalkulierbarkeit – man weiß genau, wie viel die Abfertigung kostet
- Keine Finanzierungsengpässe bei Pensionierungen
- Unternehmenszukunft besser gesichert, da keine „unerwarteten“ Abfertigungen anfallen
- Motivation der Mitarbeiter (keiner verbleibt im Unternehmen „nur“ wegen Abfertigung), Unternehmen zeigt Vertrauen in seine Mitarbeiter, Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen steigt
- Kapital verbleibt in der „Familie“ – Steuerspareffekt sofort wirksam
Für einen Wechsel aus Sicht der Arbeitnehmer und Familienmitarbeiter spricht:
- Möglichkeit auf steuerfreie Zusatzpension oder steuerbegünstigte Auszahlung (6 % Lohnsteuer)
- Bruttokapitalgarantie
- Kapital bleibt in jedem Fall erhalten
- Kein Verlust der Abfertigungsansprüche (auch bei Selbstkündigung)
- Größere Sicherheit
So einfach funktioniert die Übertragung:
- Es muss ein Dienstverhältnis im System Abfertigung ALT bestehen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich mittels Einzelvereinbarung auf den Wechsel. Diese Einzelvereinbarung enthält den Wechselstichtag, den Übertragungsbetrag (%-Satz des fiktiven Abfertigungsanspruches) und den Zahlungsstichtag.
- Die fiktiven Ansprüche werden auf ein individuelles Konto bei der VBV übertragen (die Zahlung kann maximal auf 5 Jahren verteilt überwiesen werden).
- Die Änderungsmeldung für die Arbeitnehmer hat an die ÖGK zu erfolgen
- Ab dem vereinbarten Stichtag werden die monatlichen Beiträge in Höhe von 1,53 % über die ÖGK abgeführt.
Exklusiv für ÖHV-Mitglieder
Als Mitglied erhalten Sie einen günstigen Kostentarif!
Die Ergänzung der staatlichen Pension durch Zusatzpensionen ist für alle Österreicherinnen und Österreicher essentiell, um ein sorgenfreies Leben im Alter führen zu können. Hier hat man mit der Abfertigung NEU eine gute zusätzliche Vorsorge¬-Lösung. Als Marktführer bieten wir Ihnen höchste Unternehmensqualität, ausgezeichnetes Service und Ertrag mit gutem Gewissen.
Kontakt
Mag. Peter Eitzenberger
T.: +43 1 21701-0
p.eitzenberger@vorsorgekasse.at
www.vorsorgekasse.at