Europäische Reiseversicherung
Flugausfall, Extremwetter – was gilt bei Storno?
Streik, Extremwetter, gesperrte Lufträume: Wenn Gäste nicht anreisen können – dürfen Hotels Stornokosten verrechnen? ÖHV-Partner Europäische Reiseversicherung klärt die wichtigsten Fragen zur Hotelstornoversicherung.
Kurz & knackig "Hotelstornoversicherungen einfach erklärt"
Neue Mitarbeiter müssen viele Abläufe und Programme kennenlernen. Wer bisher keinen Kontakt mit Hotelstornoversicherungen hatte, kann sich oft wenig darunter vorstellen. In dieser Live‑Online‑Schulung zeigen wir, warum Hotels und Vermieter die Hotelstorno Plus und Premium Versicherung anbieten und was genau darin steckt – ideal für Neue im Team und auch als Auffrischung für Erfahrene.
Am 23. März 2026 um 10:00 Uhr (ca. 30 Minuten).
Mitglieder-Vorteil
Exklusiv für ÖHV-Mitglieder:
- Die einzige Versicherung, die den Betrieb nichts kostet
- Versicherte und damit verbindlichere Buchungen
- Verdienst durch Provision und Stornokostenersatz
Das Angebot einer Stornoversicherung ist für den Betrieb und den Gast eine Win-win-Situation. Bei Storno oder Reiseabbruch gibt es keine unangenehmen Diskussionen mehr. Eine Kulanz ist nicht notwendig, denn die Stornokosten zahlt die Europäische, und der Gast kommt gerne wieder.