Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022
- Der Energiekostenzuschuss 1 wurde um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) verlängert (EKZ Q4).
- Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
- Voranmeldungen über den aws-Fördermanager von 29. März bis 14. April
- Antragsphase von 17. April bis 16. Juni
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