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Energiekostenzuschuss Q4/22 und 2023
Aktuell, Teuerung

Energiekostenzuschuss Q4/22 und 2023

Mit 29. März startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022, Anträge können von 17. April bis 16. Juni eingebracht werden. Beim Energiekostenzuschuss 2 für 2023 gibt es jetzt mehr Infos, aber noch immer keine Richtlinie.

02. März 2023

Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022

  • Der Energiekostenzuschuss 1 wurde um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) verlängert (EKZ Q4).
  • Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
  • Voranmeldungen über den aws-Fördermanager von 29. März bis 14. April
  • Antragsphase von 17. April bis 16. Juni

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung MitgliederserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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