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Vorsicht beim Verleih von Fahrrädern oder anderen Sportgeräten!

Was müssen Sie als Hotelier beachten, wenn Sie Fahrräder oder andere Sportgeräte an Gäste verleihen?

Stellt das Hotel seinen Gästen Fahrräder, Roller oder sonstige Sportgeräte zur Verfügung, so hat der Hotelier dafür Sorge zu tragen, dass sich diese in einem verkehrssicheren und somit gefahrlosen Zustand befinden.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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