Hoteliers haften für Trinkwasserqualität
Hoteliers sind verpflichtet, für die regelmäßige Wartung der Wasserversorgungsanlage zu sorgen, um die Gefährdung von Gästen auszuschließen.
Gemäß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshof OGH ist ein Hotelbetreiber verpflichtet, für die regelmäßige Wartung der Wasserversorgungsanlage durch einen Fachmann zu sorgen, um die Gefährdung von Gästen auszuschließen. In einer Entscheidung des OGH Aug. 2013 (GZ 8 Ob 106/12 i) wird zudem festgehalten, dass der Hotelier auch für Fehler des Fachunternehmens, das mit der regelmäßigen Kontrolle der Wasserversorgungsanlage betraut ist, einstehen muss.
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