Grüner Tourismuskredit und andere Tourismusförderungen des Bundes
Ab 06. Mai 2024 kann ein "Grüner Tourismuskredit" beantragt werden, wenn mind. 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion abzielen. Zudem wird das Mindest-Kreditvolumen auf 70.000 Euro gesenkt.
Neu: Grüner Tourismuskredit
Um die grüne Transformation im Tourismus zielgerichtet zu unterstützen, wurde mit dem Grünen Tourismuskredit ein neues Förderinstrument geschaffen, dass ab dem 06. Mai 2024 über das OeHT-Kundenportal beantragt werden kann.
Der Grüne Tourismuskredit hat dabei gegenüber dem OeHT-Investitionskredit ein besondere Förderkomponente – nämlich ein erhöhter Zinsenzuschuss des Bundes i.H.v. 3 % p.a. für 10 Jahre (statt bislang 2 % p.a.) . Voraussetzung für den Grünen Tourismuskredit ist, dass zumindest 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion abzielen und dadurch die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie erfüllt werden. Die Kombination aus dem Grünen Tourismuskredit mit einem erhöhten Zinsenzuschuss i.H.v. 3 % p.a. und einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus i.H.v. 7 % für die grünen Investitionskosten, bietet den Unternehmer:innen eine attraktive Unterstützung bei der Projektfinanzierung nachhaltiger Tourismusprojekte.
Das BMAW übernimmt zusätzlich für OeHT-Investitionskredite und Grüne Tourismuskredite bis zu einem Kreditvolumen i.H.v. 349.000 Euro die jeweils geltende Bearbeitungsgebühr.
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