
Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe 2022
Angesichts der höheren Inflationsrate haben die Sozialpartner eine Nachbesserung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen und Zulagen im Hotel- und Gastgewerbe vereinbart. Die neuen Regelungen gelten ab 01. Mai 2022.
Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.
Kollektivvertrag 2022
2021 vereinbarten die Sozialpartner einen Lohn -und Gehaltsabschluss mit Erhöhungen mit fixen Beträgen für die Jahre 2021 und 2022 mit der Einschränkung, dass die Gewerkschaften bei Überschreiten der Jahresinflation 2021 (VPI national) über 2 % eine Anpassung der Fixbeträge verlangen können. Da dieser Umstand eingetreten ist, wurde im März 2022 nachgebessert.
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