
Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe
Das Entgelt für die rund 230.000 Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie wird ab 01. Mai 2023 um durchschnittlich 9,3 % steigen. Der neue Bruttomindestlohn steigt auf 1.800 Euro und die Lehrlingseinkommen liegen bei 925 Euro im ersten Lehrjahr, 1.035 Euro im zweiten, 1.215 Euro im dritten und 1.305 Euro im vierten Lehrjahr.
Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.
Kollektivvertrag 2023
Die Sozialpartner haben sich auf einen Kollektivvertrag per 01. Mai 2023 geeinigt, der in Eckpunkten so aussieht:
- Die Löhne und Gehälter werden um durchschnittlich 9,3 % steigen.
- Mindestlohn für Hilfskräfte 1.800 Euro brutto
- Lehrlingseinkommen
- 1. Lehrjahr: 925 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
- 4. Lehrjahr: 1.305 Euro - Zuschläge und Zulagen
- Nachtzulage: 26 Euro pro Nacht
- Fremdsprachenzulage: 35 Euro pro Monat
- Fehlgeld: 36 Euro pro Monat
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