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Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe

Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe

Das Entgelt für die rund 230.000 Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie wird ab 01. Mai 2023 um durchschnittlich 9,3 % steigen. Der neue Bruttomindestlohn steigt auf 1.800 Euro und die Lehrlingseinkommen liegen bei 925 Euro im ersten Lehrjahr, 1.035 Euro im zweiten, 1.215 Euro im dritten und 1.305 Euro im vierten Lehrjahr.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.

Kollektivvertrag 2023

Die Sozialpartner haben sich auf einen Kollektivvertrag per 01. Mai 2023 geeinigt, der in Eckpunkten so aussieht:

  • Die Löhne und Gehälter werden um durchschnittlich 9,3 % steigen.
  • Mindestlohn für Hilfskräfte 1.800 Euro brutto
  • Lehrlingseinkommen
    - 1. Lehrjahr:    925 Euro
    - 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
    - 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
    - 4. Lehrjahr: 1.305 Euro
  • Zuschläge und Zulagen
    - Nachtzulage: 26 Euro pro Nacht
    - Fremdsprachenzulage: 35 Euro pro Monat
    - Fehlgeld: 36 Euro pro Monat

Hier finden Sie die Lohnatabellen für Arbeiter:innen

Hier finden Sie die Gehaltstabellen für Angestellte

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Zulagen

Hier finden Sie Infos zur Mitarbeiterprämie

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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