Arbeitszeitflexibilisierung und Dienstverträge
Seit 01.09.2018 gelten neue Höchstgrenzen der Arbeitszeit, die nur unter bestimmten Vorgaben genützt werden dürfen.
Seit 01. September 2018 gelten mit 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich neue Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Diese Höchstgrenzen dürfen von den Hotelbetrieben aber nur unter bestimmten Vorgaben genützt werden – Vorgaben, die sich auf bestehende, vor allem aber auf neue Dienstverträge auswirken:
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