Dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit nicht nur im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen liegt sondern auch gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, anerkennt die EU mit ihrer neuen Einweg-Plastik-Richtline. Die Richtlinie, die der Reduzierung von Kunsttoffen dient, besteht aus mehreren Anforderungen und Maßnahmen, die in den nächsten Jahren der Reihe nach ergriffen werden sollen. Die EU-Staaten selbst haben bis 2021 Zeit, die Richtlinie aus Brüssel in den Parlamenten umzusetzen.
Die wesentlichen Punkte der Richtline im Überblick
Ab 2021 tritt das Vermarktungsverbot in Kraft: Plastikteller, -besteck und -strohhalme, Getränkebecher aus Styropor, Halter für Luftballone und Wattestäbchen mit Kunssttoffteilen dürfen dann nicht mehr gehandelt werden. Ein Grund: Ca. 70 % des Plastiks, das im Meer schwimmt, besteht aus diesen Artikel, so die EU. Besser jetzt schon auf Alternativen (etwa aus Papier oder Bambus) umsteigen!
Bis 2023 müssen Getränkeflaschen aus Einweg-Plastik zu mindestens 30 % aus Rezyklaten betsehen - also aus recyceltem Kunststoff.
Spätestens ab 2025 müssen die Verschlüsse von Einweg-Flaschen fester Bestandteil der Getränkeflaschen sein. Der Grund: Diese sollen nicht einzeln die Umwelt verschmutzen.
Kennzeichnungspflicht: Der Einwegcharakter und die umweltschädliche Wirkung sollen auf bestimmten WegwerfProdukten, etwa Zigarettenfilter und Luftballons oder Hygieneartikel mit Kunststoffanteilen, gekennzeichnet werden.
Reinigungsbeteiligung von Herstellern: Produzenten von Kunststoffsackerln, Getränkebechern, Zigarettenfiltern und Fanggeräten in der Fischerei müssen sich an den Kosten der Reinigung beteiligen, wenn die Umwelt von ihren Produkten gesäubert werden soll.
Maßnahmen zur Reduktion von Müll sollen für Artikel wie Fast-Food-Verpackungen oder Trinkbecher getroffen werden.