Achtung
Ein 80 %-Umsatzersatz auf Basis November 2019 konnte bis 15.12. für den gesamten November bis inkl. 06. Dezember über FinanzOnline beantragt werden.
Ein 50 %-Umsatzersatz auf Basis Dezember 2019 konnte von 16.12.2020 bis 20.01.2021 für den Zeitraum 07.-31.12.2020 über FinanzOnline beantragt werden. Dieser Antrag war neu zu stellen, auch wenn man für November bis inkl. 06.12. bereits beantragt hatte.
Umsatzersatz konnte innerhalb des Rahmens von max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum wie der Umsatzersatz.
Wichtig: Umsatzersatz für November, Dezember sowie der FKZ 800 fallen alle in den beihilferechtlichen Gesamtrahmen von 800.000 Euro, ebenso Kredite mit einer 100 % Haftung durch ÖHT, OeKB etc. EU-beihilfenrechtlich ist dieser Rahmen auf 1,8 Mio. Euro erhöht worden. Was das für Österreich bedeutet, ist noch unklar.
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