Antragstellung Verlustersatz bis 3 Mio. Euro
Zweck des Verlustersatzes ist die Entschädigung für ungedeckte Fixkosten bis 3 Millionen Euro für den Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 und damit die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten. Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen. Bei einem zu erwartenden Verlustersatz bis zu 36.000 Euro können hierfür bis zu 1.000 Euro verlusterhöhend angerechnet werden. Die Schätzung des Verlustes basiert auf einer Prognoserechnung.
Die Auszahlung des Verlustersatzes erfolgt in zwei Tranchen:
(a) Die erste Tranche umfasst 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes. Die Auszahlung der ersten Tranche kann ab 16. Dezember 2020 und muss bis 30. Juni 2021 beantragt werden.
(b) Die Auszahlung der zweiten Tranche kann ab 01. Juli 2021 und muss bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. Mit ihr kommt der gesamte noch nicht ausbezahlte Verlustersatz zur Auszahlung. Im Zuge der Antragstellung für die zweite Tranche sind nötigenfalls auch inhaltliche Korrekturen zum Erstantrag (tatsächliche Kosten und Umsatzausfälle) vorzunehmen. Bei der Beantragung der zweiten Tranche können auch noch die gewählten Betrachtungszeiträume durch den Antragsteller geändert werden. Eine bereits ausgezahlte erste Tranche ist bei Auszahlung der zweiten Tranche gegenzurechnen.
(c) Eine Endabrechnung hat bis 31. Dezember 2021 zu erfolgen und ist im Zuge der Beantragung der zweiten Tranche vorzunehmen.
Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss 800.000 ist einmalig möglich, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die günstigste Variante zu wählen.
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