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Alles rund um dein Praktikum
Arbeit & Fachkräfte

Alles rund um dein Praktikum

Das Pflichtpraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung. Du kannst Praxisluft schnuppern und dich fachlich, persönlich und sozial weiterentwickeln. Hier für dich die wichtigsten Infos:

13. März 2023

Lesezeit: 

Good to know

Hier findest du alle wichtigen rechtlichen Informationen rund um dein Praktikum, darunter auch die Möglichkeit alle Inhalte downzuloaden. Vielleicht möchtest du diese sogar auf dein Praktikum mitnehmen?

  • Deine Fachlehrer:innen informieren dich auch gerne über die Anforderungen eines Praktikums: Was sollte dein Praktikum unbedingt beinhalten? Was ist nicht Teil eines Praktikums? Sprich deine Lehrer:innen einfach direkt darauf an!
  • Auch Praktika im Ausland sind im Hinblick auf deine sprachlichen und persönlichen Kompetenzen sehr zu empfehlen. Informiere dich hier über die landesspezifischen Vorschriften. Finanzielle Hilfestellungen sind in Europa über das Programm Erasmus+ möglich. 
  • Wenn du Betriebe gefunden hast, bei denen du gerne dein Praktikum absolvieren würdest, dann schick denen eine aussagekräftige Bewerbung mit deinem Lebenslauf und Zeugnissen. Frag nach ein paar Tagen nach, ob deine Unterlagen gut angekommen sind und ob du für ein persönliches Treffen vorbeikommen kannst.
  • Informiere deine Schule über das geplante Praktikum. Hier wird nochmals geprüft, ob der Betrieb alle Voraussetzungen für dein Praktikum erfüllt.
  • Wenn du dir mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin über das Praktikum einig bist, schließt du mit ihm/ihr einen Praktikumsvertrag ab. Dieser sollte auch eine Vereinbarung über eine Praktikumsbestätigung enthalten. Wenn du minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten den Vertrag ebenfalls unterzeichnen.

Pflichtpraktikant:innen unterliegen dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen bzw. dem Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Der Kollektivvertrag
für Arbeiter und Arbeiterinnen bezeichnet Pflichtpraktikant:innen als „Ferialpraktikanten“, der Kollektivvertrag für die Angestellten nennt sie einfach „Praktikanten“.

Der Inhalt des einzelnen Pflichtpraktikums ergibt sich aus den Schulvorschriften:

  • Wird von der jeweiligen Schulvorschrift das Erlernen praktischer Fähigkeiten, wie Servieren, Kochen, etc. verlangt, unterliegt dieses Pflichtpraktikum dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen.
  • Wird hingegen das Erlernen kaufmännischer Fähigkeiten verlangt, unterliegt dieses Pflichtpraktikum dem Kollektivvertrag für Angestellte.

Das kann von Schuljahr zu Schuljahr auch wechseln.

Pflichtpraktikant:innen im Arbeiterbereich haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe des Lehrlingseinkommens für das mit dem jeweiligen Schuljahr korrespondierende
Lehrjahr.
Pflichtpraktikant:innen im Angestelltenbereich haben mindestens Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe des Lehrlingseinkommens für das 2. Lehrjahr, ab dem 3. Schuljahr
auf ein Entgelt in der Höhe des Lehrlingseinkommens für das mit dem jeweiligen Schuljahr korrespondierende Lehrjahr.

Pflichtpraktika im Arbeiterbereich, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind dem jeweils vorangegangenen Schuljahr zuzurechnen. Pflichtpraktikant:innen im Angestelltenbereich, die für ihre Ausbildung eine Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung als Voraussetzung benötigen, also in erster Linie Studierende der Kollegs, haben ab dem ersten Schuljahr Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Lehrlingseinkommens des 4. Lehrjahres. Zu diesen Bezügen kommt neben einem anteiligen Urlaubsanspruch auch noch die für die Dauer des Praktikums gebührende anteilige Jahresremuneration (Sonderzahlungen) lt. Kollektivvertrag – bei Praktikant:innen, die als Arbeiter:innen eingesetzt werden, besteht der Anspruch auf anteilige Jahresremuneration nur dann, wenn das Praktikum zumindest 2 Monate durchgehend dauert. 

Ab 01. Mai 2023 betragen die Lehrlingseinkommen:

Auf welche Weise Pflichtpraktikant:innen eingesetzt werden können, hängt davon ab, wie alt sie sind. Sind sie 15 Jahre alt oder haben sie vor dem 15. Geburtstag bereits die
Schulpflicht vollendet, gelten sie als Jugendliche, und zwar bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach gilt man als erwachsen. Jugendliche dürfen nur bis 20 Uhr arbeiten und keine Überstunden leisten. Für Jugendliche über 16 Jahre ist im Hotel- und Gastgewerbe eine Beschäftigung an einzelnen Tagen bis 23 Uhr, mit einer entsprechenden Jugendlichenuntersuchung regelmäßig bis 23 Uhr erlaubt. Außerdem dürfen Jugendliche über 16 Jahre maximal 3 Überstunden für bestimmte Arbeiten, z.B. Abschlussarbeiten, pro Woche leisten. Alle Jugendlichen müssen entweder eine Wochenruhe von zwei zusammenhängenden Kalendertagen einhalten oder eine Wochenruhe von 43 Stunden, in die der Sonntag fällt, freibekommen, wenn sie zusätzlich an einem Sperrtag in der Folgewoche freihaben. Zusätzlich muss die Hälfte der in die Zeit des Pflichtpraktikums fallenden Sonntage frei sein.
Für Erwachsene gelten die allgemeinen Regeln zu Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

Von deinem Praktikumsbetrieb erhältst du nach dem Praktikum eine Bestätigung. Diese sollte in jedem Fall folgende Punkte beinhalten:

  • deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift
  • den Zeitraum des Praktikums
  • mit welchen Aufgaben und Tätigkeiten du betraut warst

Die genaue zeitliche Dokumentation der Praktika ist wichtig, damit die jährlich notwendige Wochenanzahl des Pflichtpraktikums und vor dem Antreten zur abschließenden Prüfung die notwendige Gesamtdauer über die Jahre der Ausbildung an einer Tourismusschule nachgewiesen werden können.
Im Unterricht wird dein Praktikum inhaltlich nachbereitet und ein Rückblick gemacht: Das erfolgt vor allem in Gesprächen mit d

  • Die erste Anlaufstelle sollte dein:e Fachlehrer:in sein. Bitte erkundige dich auch nach einer Notfallnummer deiner Schule, die du ins Praktikum mitnehmen kannst. 
  • Bei schwerwiegenden Problemen wie etwa sexuellen Übergriffen oder sonstigen gravierenden arbeitsrechtlichen Verstößen, solltest du nicht zuwarten und unverzüglich bei deiner Schule Meldung erstatten und dich an die Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer wenden! www.vida.at 

Das Wichtigste für dich kurz zusammengefasst:

Wie komme ich zu einem tollen Praktikumsplatz?

Grundsätzlich gilt: bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle ist dir deine Schule gerne behilflich. Deine Fachlehrer:innen wissen, welche Betriebe in Österreich Praktikant:innen aufnehmen und welche für dein Praktikum geeignet wären.

Du kannst dir aber auch gerne ein selbständig einen Praktikumsplatz suchen - unsere ÖHV-Mitgliedsbetriebe gehören zu den besten Arbeitgebern Österreichs und freuen sich auf dich! 

 

ÖHV-Young Talents kann dich unterstützen!

Wir wollen Schülerinnen und Schülern aktiv mitteilen, dass es in der Hotellerie die coolsten Lehrstellen, die tollsten Praktikumsplätze sowie die Möglichkeit zum Berufsschnuppern gibt. Schau auf www.oehv.at/young-talents - dort findest du alle Hotels, die derzeit Praktika anbieten.

Auch Lehrer und Lehrerinnen sind hier richtig, denn schon über 100 Häuser bieten Hotelführungen für Schulklassen an! 

„Young Talents hilft den Schüler:innen, sich rasch einen Überblick über verfügbare Praktikumsstellen zu verschaffen. Einfach und sehr ansprechend gestaltet!

Alexandra Hackl
Tourismusschulen MODUL

Hotels mit Gütesiegel für Praktikant:innen

Hier können wir dir die Genossenschaft ATRACT empfehlen, die sich auf die Vermittlung von Mitarbeiter:innen in der Hotellerie spezialisiert hat.  
Führungskräfte der teilnehmenden Betriebe werden in Bezug auf Fairness am Arbeitsplatz und Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter:innen immer wieder geschult. Die Einhaltung der Fairness-Regeln ist wichtiger Bestandteil des jährlichen Qualitäts-Audits. ATRACT führt auch eine Liste von Hotels, die sich besonders um Praktikant:innen bemühen. Ihr seid herzlich willkommen, euch zu bewerben!

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

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